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Produktvorschriften / -haftung

USA: Neues Produktsicherheitsgesetz in Kraft

Am 12. November 2008 sind in den USA die Vorschriften des im August verabschiedeten „Consumer Product Safety Improvement Act of 2008“ in Kraft getreten. Betroffen von den neuen Regelungen ist vor allem die Spielzeugindustrie. Eine Konformitätserklärung wird jedoch von allen Herstellern verlangt.

Ausländische Produzenten und Zulieferer von Verbrauchsgütern müssen deshalb darauf achten, dass sie sämtliche für ihre Erzeugnisse geltenden Sicherheitsregeln, Normen und Verordnungen der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde (CPSC) erfüllen.

Die Verpflichtung auf eine Konformitätserklärung war auch schon Bestandteil der bisherigen Regelungen, gilt jedoch im Rahmen des „Improvement Act of 2008“ für einen erweiterten Hersteller-Kreis: Neu sind nicht nur die einem offiziellen „Consumer Product Safety Standard“ unterliegenden Produkte betroffen, sondern auch jene die an anderen Produktsicherheitsgesetzen (z.B. Federal Hazardous Substances Act, Flammable Fabrics Act, Poison Prevention Packaging Act) gemessen werden.

Das Konformitätszertifikat muss durch den Importeur zur Verfügung gestellt werden, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem das Importgut zum Gegenstand des amerikanischen Einfuhrverfahrens wird. Die Bereitstellung der für die Zertifikation notwendigen Informationen ist allerdings in der Regel Sache der Hersteller.

Die Prüfung der einzelnen Produkte kann intern, bei den produzierenden Unternehmen, durchgeführt werden, sofern diese über angemessene Prüfverfahren verfügen. Lediglich bei Produkten aus der Spielzeugindustrie ist der Beizug einer unabhängigen Prüfstelle Pflicht. (pd/na/bfai)

Consumer Product Safet Commission CPSC: Vorgaben für die Certificates of Compliance

CPSC: Muster für die Konformitätserklärung

USA lanciert neue „Import Safety Strategy“

Die US-Konsumentenschutzbehörde CPSC hat eine neue „Import Safety Strategy“ entworfen, mit welcher sichergestellt werden soll, das nach den USA importierte Produkte in allen Belangen den für US-Erzeugnisse geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Das Augenmerk richtet sich dabei vor allem auf Konsumprodukte. Deren Einfuhr nach den USA hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt hat und beläuft sich mittlerweile auf 44% der Gesamtimporte. Vor allem aber waren bei 75 von 100 Produktrückrufen Konsumgüter betroffen. Insbesondere Spielzeug aus China, was die CPSC dazu veranlasste, eine strengere Einfuhrstrategie auszuarbeiten. (bfai/pd)

USA präzisieren Markenrecht

Der US-Kongress hat eine Novellierung des amerikanischen Markenrechts (Trademark Act von 1946) verabschiedet. Das aktualisierte Regelwerk erlaubt eine Präzisierung des Tatbestands der so genannten „Verwässerung“ einer Marke oder eines Handelsnamens.

Im neuen Gesetz werden erstmals die Begriffe „blurring“ und „tarnishment“ verwendet. Deren Definition dient als Hilfsmittel zur Beurteilung von Rechtsfällen im Zusammenhang mit der potentiell missbräuchlichen Verwendung bekannter Marken oder Handelsnamen. „Blurring" und "tarnishment" meinen dabei die Verwendung eines Markennamens in einem für die Marke fremden Kontext, die unerwünschte Assoziationen hervorrufen und dem Ruf der Marke schaden könnte.

Folgenden Kriterien können gemäss neuem Markenrecht bei der Urteilsfindung ausschlaggebend sein:
Ähnlichkeit der verwendeten Marke oder des Handelsnamens mit der geschützten bekannten Marke
Grad der Unterscheidungskraft der bekannten Marke
Nutzungsgrad der bekannten Marke durch deren Inhaber
Anerkennungsgrad der bekannten Marke
Absicht des potentiellen Rechtsverletzers, seine Marke in einen Zusammenhang mit der bekannten Marke zu stellen
tatsächlicher Zusammenhang zwischen der verwendeten und der bekannten Marke. (na/pd) 

Kontakt: Roland Meier

 
Zuletzt aktualisiert am: 16.10.2009
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