Zölle / Ursprung
Saudi-Arabien: Vorschriften zur Fixierung von Ursprungslabels
Die saudischen Behörden haben in einem Memo nochmals das Regelwerk zur Fixierung und Platzierung von Ursprungslabels auf Importwarensendungen in Erinnerung gerufen und darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Februar 2009 bei Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften mit strengen Sanktionen zu rechnen ist.
Besonders wichtig ist den saudischen Zollbehörden, dass die Ursprungslabels auf den Importwarensendungen nicht entfernbar sind. Warensendungen mit entfernbaren Ursprungslabels (zum Beispiel einem Kleber) müssen binnen zwei Wochen nachträglich mit nicht entfernbaren Labels versehen werden. Zudem drohen Bussen von umgerechnet EUR 1000 pro Warensendung. Bei wiederholter Zuwiderhandlung kann die Einfuhr nach Saudi-Arabien verweigert werden.
Aber nicht nur der korrekten Fixierung des Ursprungslabels gilt das Augenmerk der Behörden, sondern auch einer präzisen Bezeichnung des Ursprungslands. Die Nennung eines Ursprungsraums (z.B. EU) genügt nicht. Das Ursprungsland (z.B. Frankreich oder die Schweiz) muss deutlich lesbar und korrekt ausgeschrieben auf dem Label vermerkt sein, das wiederum gut sichtbar und wie erwähnt nicht entfernbar auf der Warensendung anzubringen ist. (pd/bns)
Labelling Country of Origin: Dealing with Goods that has Unfixed Origin Evidence















