Investitionen
Indien: Aufweichung der Obergrenzen für ausländische Direktinvestitionen
Dank einer neuen Regelung zur Berechnung der Anteile ausländischer Direktinvestitionen (FDI) an indischen Unternehmen, können zusätzliche ausländische Kapitalbeteiligungen in Branchen mit gesetzlich beschränktem FDI-Anteil aufgebaut werden.
Bisher wurden die Anteile an einem indischen Unternehmen, die ein ausländischer Investor mittelbar über die Beteiligung an einem anderen indischen Unternehmen hält, den unmittelbaren Anteilen für die in manchen Sektoren Obergrenzen gelten, angerechnet.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden die mittelbaren ausländischen Beteiligungen an einem indischen Unternehmen in Zukunft nicht mehr angerechnet. Damit haben ausländische Unternehmen neu die Möglichkeit, ihre direkten Beteiligungen an indischen Unternehmen entsprechend der bisherigen Höhe der indirekten Anteile aufzustocken, ohne die bestehenden Vorschriften der sektorspezifischen Beschränkungen zu verletzen. Die mittelbaren Anteile werden allerdings weiterhin den unmittelbaren hinzugerechnet, wenn der indische Anteilseigner sich mehrheitlich in ausländischem Besitz befindet.
Obergrenzen für ausländische Kapitalbeteiligungen sind in Indien derzeit noch unter anderen in den Bereichen Telekommunikation, Medien und Luftfahrt sowie im Banken- und Versicherungssektor vorgeschrieben. Aber nicht nur in diesen Branchen eröffnen sich ausländischen Investoren dank der neuen Berechnungsmethode zusätzliche Beteiligungen sondern auch in Wirtschaftszweigen, die bisher für Ausländer tabu waren (insbesondere der Multi-Brand-Einzelhandel). So könnte sich zum Beispiel eine ausländische Detailhandelskette über die Minderheitsbeteiligung an einem branchenfremden indischen Unternehmen, das wiederum Anteile an einem indischen Einzelhandelsunternehmen hält, in den Multi-Brand-Einzelhandel auf dem indischen Subkontinent einkaufen. (pd/na)
‹PRLog/Aranca Newstrack: “India Eases Foreign Direct Investment Norms”›
‹Indian Realty News: New FDI Policy will Benefit Retail Sector›
30.3.2009 / mer
Investitionsschutzabkommen Schweiz - Indien
Zwischen der Schweiz und Indien besteht seit dem 16. Februar 2000 ein Investitionsschutzabkommen zum Schutz und zur Förderung gegenseitiger Investitionen.
Eine Übersicht weiterer Investitionsschutzabkommen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). s. Weiterführende Links.
Bestellungen direkt bei: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Indien setzt verstärkt auf erneuerbare Energien
Indien schätzt das Gesamtpotenzial an neuen und erneuerbaren Energien im Lande auf 170 Gigawatt. Derzeit werden davon aber nur gerade 10% genutzt.
Mit staatlichen Förderprogrammen und fiskalischen Anreizen für Investoren soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von heute 7% auf 10% erhöht werden. Hierzu ist in den nächsten fünf Jahren ein Kapazitätsausbau um 12 Gigawatt erforderlich.
Von zentraler Bedeutung ist dabei die Solarenergie. Bis 2012 soll die installierte Gesamtfläche an Photovoltaikzellen von heute 1,5 Mio. auf 10 Mio. Quadratmeter ausgebaut werden.
Hersteller von Solarzellen und -modulen, die in Indien fertigen lassen, können gemäss der im März 2007 verabschiedeten „Semiconductor Policy“ mit einer Reihe von Vergünstigungen rechnen: Unter anderem übernimmt der Staat 20% der Kapitalkosten für Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen ihre Produktion aufnehmen, respektive 25% der Investitionsausgaben für Unternehmen, die ausserhalb von Sonderwirtschaftszonen tätig sind. (bfai/pd)
Kontakt: Roland Meier
Hohe Investitionen zur Deckung des Strombedarfs
Die indische Stromwirtschaft will bis 2012 umgerechnet rund EUR 13 Mrd. in den Ausbau des Stromnetzes investieren. Im Vordergrund steht dabei die Einrichtung neuer Produktionskapazitäten mit einer Gesamtleistung von rund 70 Gigawatt (GW).
Geplant ist die Realisierung von fünf Grosskraftwerken mit einer Leistung von je 4 GW und einem Investitionsvolumen von umgerechnet rund EUR 3 Mrd. Ergänzend hierzu ist in beinahe allen indischen Bundesstaaten der Bau kleinerer Anlagen mit einer Produktionskapazität von maximal 1 Gigawatt vorgesehen.
Lieferchancen für ausländische Unternehmen bestehen vor allem im Bereich Übertragungs- und Verteiltechnik. Die für das Stromnetz zuständige Power Grid Corporation of India möchte die Übertragungskapazitäten bis 2010 von derzeit 15 auf 37 GW ausbauen.
Wachsendes Interesse an Anlagen und Ausrüstungen zur Stromproduktion und -verteilung zeigen auch Industrieparks und Sonderwirtschaftszonen, die in Indien vielfach über eigene Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Strom verfügen, um nicht von der zumindest derzeit noch volatilen Versorgung über das staatliche Netzwerk abhängig zu sein. (na/pd)
Kontakt: Roland Meier
Neu Delhi: Infrastrukturelle Planung auf lange Sicht
Indiens Hauptstadt platzt aus allen Nähten. Der infrastrukturelle Ausbau kann mit der demographischen Entwicklung kaum Schritt halten. Abhilfe schaffen soll der jüngst vorgestellte Masterplan für eine nachhaltige Optimierung der städtischen Infrastruktur.
Die wichtigsten Zielsetzungen des Masterplans (bis 2021) im Überblick:
- Bau von sechs neuen U-Bahnstrecken mit einer Länge von insgesamt 115 Kilometern (bis 2010) und von sechs neuen Buslinien mit einer Gesamtlänge von 294 Kilometern
- Ausbau der Stromproduktionskapazität um rund 8000 Megawatt
- Ausbau der Trinkwasserversorgung und des Entsorgungswesens
- Intensivierung des Wohnungsbaus (Erschliessung von rund 20'000 Hektaren)
- Lockerung der Bauvorschriften in den grösseren von der Wirtschaft dominierten Stadtvierteln
- Lockerung der Nutzungsvorschriften in Industriearealen/Wohnvierteln (Detailhandel)
- Revitalisierung/Renaturierung des Yamuna (Fluss durch Neu Delhi)
- stärkere Gewichtung der Umwelt (Einrichtung von Parks/Grünräumen)
- Schaffung von 10'000 Parkplätzen (bis Ende 2007); Erstellung von 21 Parkhäusern mit einer Kapazität von 900 bis 3000 Plätzen (bis 2009). (na/pd) s. Weiterführende Links.
Kontakt: Roland Meier















