Einreise / Aufenthalt
Neue Visa-Bestimmungen für Geschäftsreisen nach Indien
Indien hat die Regeln zur Erteilung von Einreise-Visa für Geschäftsreisen präzisiert und verschärft.
Business-Visa werden neu nur noch zu folgenden Zwecken an Geschäftsreisende vergeben:
• Kontaktnahme zu indischen Unternehmen
• Treffen / Meetings mit indischen Geschäftspartner
• Evaluierung des indischen Marktes
• Kauf oder Verkauf von Produkten
• Besuch von Fachmessen.
Für folgende Tätigkeiten müsse neu Employment-Visa beantragt werden:
• Wartungen
• Projektarbeiten
• Installationen
• Reparaturen.
Die Erteilung eines Employment-Visa ist aufgrund der zahlreichen beizubringenden Unterlagen mit einem höheren Aufwand verbunden und dauert entsprechend länger.
Die Konkretisierung und Verschärfung der indischen Visa-Regeln für Geschäftsreisende erfolgt vor dem Hintergrund eines zunehmenden Visa-Missbrauchs, der sich vor allem darin äussert, dass immer mehr ausländische Arbeitnehmer ohne ihrer Tätigkeit entsprechende Visa oder lediglich mit Business- oder Touristen-Visa in Indien einer Arbeit nachgehen.
‹Wichtige Änderungen in der Anwendung von Business-Visa (B Visa) und Employment Visa (E Visa) für Indien / FAQ ›
‹Economic Times: “Foreigners require employment visas to work in India” ›
10.11.2009 / mer














