Japan erwägt Steuerermässigungen für ausländische Unternehmen
Die japanische Regierung hat jüngst bekannt gemacht, dass sie in Zukunftsbranchen engagierte ausländische Firmen, die in Japan operativ tätig werden wollen, künftig steuerlich begünstigen will. Vorgesehen ist eine Reduktion der Körperschaftssteuer von derzeit 40% auf 25% bis 30%.
Diese Steuermässigung ist gemäss Vorschlag der Regierung auf maximal fünf Jahre befristet und in erster Linie für Unternehmen vorgesehen, die in High-Tech-Sektoren (z.B. Medtech, Biotech) aktiv sind oder grosszügig in Forschung und Entwicklung investieren.
Ein detailliertes Anforderungsprofil für Unternehmen, die in Japan künftig mit Steuerbegünstigungen rechnen können, liegt derzeit allerdings noch nicht vor.
Ergänzend zur Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investoren plant Tokio unter anderem Erleichterungen bei der Visavergabe an hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, Steuerermässigungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie die Unterstützung von Unternehmen auf der Suche nach Geschäftsräumlichkeiten oder beim Erwerb von Grundstückeigentum.
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