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Dienstleistungen Export Step by Step
Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg ins Ausland zu begleiten. Unabhängig davon, ob Sie zum ersten Mal exportieren oder Ihre internationale Präsenz ausbauen wollen: Die Osec bietet Ihnen wertvolle Unterstützung in Form verschiedener Produkte und Dienstleistungen an. Gezielt, individuell, neutral. Sie profitieren von unserem Wissen, unserer Erfahrung, unserem globalen Netzwerk – das transparente modulare Beratungskonzept «Export Step by Step» steht für Ihren Erfolg.
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Neuste FAQs
Der AEO-Status ist in der EU ein neuer Sicherheitsstandard in der gesamten Lieferkette. Er ist nicht obligatorisch, doch werden immer mehr EU-Kunden diese Anforderung an Schweizer Firmen stellen. Die Vor- und Nachteile einer AEO-Zertifizierung bzw. Nicht-Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab und können erst nach einer genauen Abwägung beurteilt werden. Die Schweiz hat den AEO-Status per 1. April 2011 eingeführt.
Nein. Als Schweizer Unternehmen brauchen Sie nur eine EORI-Nummer, wenn Sie in der EU als Zollanmelder bzw. Importeur auftreten (z.B. bei Lieferungen mit der Incoterms-Klausel DDP).
Nein. Ein UrsprungszeugnisEin Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert: Die Ursprungszeugnisse spielen beispielsweise eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen/Präferenzzöllen, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und in der EU zur Anwendung von Antidumping-Maßnahmen oder bei der Preiskontrolle.
Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle (z.B. Handelskammer) erstellter, eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Wählen Sie Ihre Industrie- und Handelskammer ist nicht zu verwechseln mit einem Ursprungsnachweis im Sinne der FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen.. Nur Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 /EUR.MED) oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung geben Ihren Waren präferenziellen Ursprung und somit Zollfreiheit oder -ermässigung in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat.
Antworten darauf finden Sie im Osec-Leitfaden «Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU».
Zum Reverse Charge-Verfahren gibt das Osec-Merkblatt «MwSt – Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr mit der EU» nähere Auskunft.
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