1. Sobald Sie in der EU als Importeur auftreten (z.B. bei der Incoterm-Klausel DDP),
2. bei bestimmten Reihengeschäften,
3. bei innerstaatlichen Lieferungen (innerhalb eines Landes).
Durch eine Registrierung entstehen verschiedene monatliche oder quartalsweise Deklarationspflichten (Umsatzsteueranmeldung, Intrastat-Meldungen, zusammenfassende Meldungen).




