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Freihandelsabkommen

Wie können Sie als Schweizer KMU von den Vorteilen der zahlreichen Freihandelsabkommen der Schweiz profitieren? Hier erfahren Sie es!

Zolltarife weltweit

Mit welchen Einfuhrabgaben muss in einem Exportland gerechnet werden? Antworten liefern Datenbanken, die sich anhand des HS-Codes abfragen lassen.

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Aktuell

Ausstellung von Ursprungsnachweisen: Rechte und Pflichten der ermächtigten Ausführer

Neben den Zollstellen sind auch Dritte berechtigt, Ursprungsnachweise in einem vereinfachten Verfahren auszustellen. Die Rechte und Pflichten, der Status, dieser so genannt ermächtigten Ausführer sind in der heute vom Bundesrat verabschiedeten total revidierten Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen im Detail definiert. Mehr »

Neuregelung für Ursprungsnachweise beim Reexport

Als Ursprungsnachweise für unverzollt wieder ausgeführten Waren können im Rahmen diverser Freihandelsabkommen, welche die Schweiz mit anderen Ländern oder Wirtschaftsregionen unterhält, neu auch entsprechende Erklärungen auf der Rechnung geltend gemacht werden. Die zusätzliche Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen erübrigt sich damit. Mehr »

Verhandlungsrunde im Freihandelsabkommen EFTA-Indien

Vom 5. - 7. März 2012 fand in New Delhi die 11. Verhandlungsrunde im Freihandelsabkommen EFTA-Indien statt. Mehr »

Singapur verlängert Wiederausfuhrfrist für vorübergehende Importe

Singapur hat die Frist zur Wiederausfuhr von vorübergehend eingeführten Gütern, die nach dem vereinfachten Zollverfahren «Temporary Import Scheme» ins Land gelangt sind, von drei auf sechs Monate verlängert. Mehr »

China veröffentlicht aktualisierte Liste der Zolltarife für Importkonsumgüter

China hat die Kategorisierung und Zolltarifierung der wichtigsten Konsumgüter aus dem Ausland aktualisiert. Die neue Liste ist seit dem 15. April 2012 in Kraft. Mehr »

Ukraine gewährt Zoll- und Umsatzsteuerbefreiung für energiesparende Anlagen

Die Einfuhr energiesparender Ausrüstungen, Maschinen und Materialien ist in der Ukraine seit kurzem von Importzöllen und Umsatzsteuer befreit. Mehr »

Neu in der WTO: Montenegro und Samoa

Montenegro und Samoa sind der Welthandelsorganisation WTO als die Mitglieder Nr. 154 und 155 beigetreten. Mehr »

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei in Kraft getreten

Die Bestimmungen des Anfang Mai 2012 in Kraft getretenen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei sollem laut Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartments ab 1. Januar 2013 Anwendung finden. Mehr »

Weitere Erleichterung im Zollverkehr zwischen der EU und den USA

Die EU und die USA haben Ende Mai ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten unterzeichnet. Demgemäss können die in der EU zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten neu auch in den USA von einer beschleunigten Abwicklung der Zollformalitäten profitieren - bei gleichzeitigem Gegenrecht. Mehr »

Neue Importvorschriften in Saudi-Arabien

Lieferungen mit einem zolldeklarierten Wert ab USD 100 unterliegen in Saudi-Arabien seit Kurzem zusätzlichen Importvorschriften. Mehr »

Freihandelsabkommen

Wie können Sie als Schweizer KMU von den Vorteilen der zahlreichen Freihandelsabkommen der Schweiz profitieren? Hier erfahren Sie es! Mehr »

Mehrwertsteuer (MwSt)

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf den beim Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen erzielten Mehrwert. Mehr »

Zoll

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Elemente des EU-Binnenmarktes. Mehr »

Zolltarife weltweit

Mit welchen Einfuhrabgaben muss in einem Exportland gerechnet werden? Antworten liefern Datenbanken, die sich anhand des HS-Codes abfragen lassen. Mehr »

CE-Kennzeichnung

Das CE-Kennzeichen dient als Nachweis dafür, dass ein Produkt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäss EU-Recht erfüllt. Und dass die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden sind. Mehr »

Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Von Arbeitsgenehmigung bis Sozialversicherung: Was bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten bedacht werden muss. Mehr »

Lebensmittelrecht

Was es beim Export von Lebensmitteln in die Europäische Union zu beachten gilt. Mehr »

Swissness

Die Verwendung der Bezeichnung «Schweiz/Swissness» wirft immer wieder Fragen auf. Einen ersten Überblick über das Wichtigste erfahren Sie hier. Mehr »

Veranstaltungen

AEO in der Schweiz

12. Juni 2012
Zürich, Schweiz

Mehrwertsteuer in der EU – Basisworkshop

13. Juni 2012, 15. November 2012
Zürich, Schweiz

e-dec Export in der Praxis

21. Juni 2012
Zürich, Schweiz

Warenursprung und Zolltarif: mit Sicherheit bestimmen

25. September 2012
Zürich, Schweiz

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FAQ

In der Regel sind Industriegüter der Kapitel 25-97 von den Freihandelsabkommen erfasst. Die Kapitel 1-24 sind meist in separaten Landwirtschaftsabkommen geregelt.

Die Listenregeln nach Abkommen sind hier zu finden: EZV - Dienstdokument D.30

Der präferenzielle Ursprung dient dazu, der Ware beim Export in ein Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen unterhält, eine Zollbefreiung oder Zollreduktion zu verschaffen.

Die Erfüllung der nicht-präferenziellen Ursprungsvorschriften gibt der Ware beim Import in ein Drittland keine Zollfreiheit – diese Ursprungsregeln kommen nur dann zur Anwendung, wenn das Bestimmungsland für die Einfuhr ein Ursprungszeugnis verlangt.

Grundsätzlich dürfen Schweizer Unternehmen keine EU-Lieferantenerklärungen ausstellen. Im Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz müssen immer Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1) oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung als Präferenznachweise verwendet werden. Da EU-Unternehmen dies oft nicht wissen, verlangen sie von Schweizer Firmen eine Lieferantenerklärung. Von Schweizer Firmen ausgestellte Lieferantenerklärungen sind in der EU jedoch nicht gültig.

Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR.MED können bei der Eidgenössischen Zollverwaltung oder bei den kantonalen Handelskammern bezogen werden.

Das Gesuch um Bewilligung ist an die zuständige Zollkreisdirektion (Schaffhausen, Basel, Genf oder Lugano) zu stellen. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier: EZV - Ermächtigter Ausführer

1. Sobald Sie in der EU als Importeur auftreten (z.B. bei der Incoterm-Klausel DDP),
2. bei bestimmten Reihengeschäften,
3. bei innerstaatlichen Lieferungen (innerhalb eines Landes).

Durch eine Registrierung entstehen verschiedene monatliche oder quartalsweise Deklarationspflichten (Umsatzsteueranmeldung, Intrastat-Meldungen, zusammenfassende Meldungen).

Nein. Ein UrsprungszeugnisEin Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert: Die Ursprungszeugnisse spielen beispielsweise eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen/Präferenzzöllen, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und in der EU zur Anwendung von Antidumping-Maßnahmen oder bei der Preiskontrolle.

Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle (z.B. Handelskammer) erstellter, eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

Wählen Sie Ihre Industrie- und Handelskammer
ist nicht zu verwechseln mit einem Ursprungsnachweis im Sinne der FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen.
. Nur Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 /EUR.MED) oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung geben Ihren Waren präferenziellen Ursprung und somit Zollfreiheit oder -ermässigung in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat.

Nein. Als Schweizer Unternehmen brauchen Sie nur eine EORI-Nummer, wenn Sie in der EU als Zollanmelder bzw. Importeur auftreten (z.B. bei Lieferungen mit der Incoterms-Klausel DDP).

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8006 Zürich
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