Zollseminar für Sachbearbeiter
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Das kompakte, umfassende Dreitagesseminar rund um die Zollthematik.
Grundsätzliche Aspekte und Entwicklungen rund um das Zollwesen
die Zollverfahren bei der Ein- u. Ausfuhr
Einfluss der Exportformalitäten auf die Auftragsbearbeitung
Warenursprung: präferenzieller Ursprung und formelle Nachweise
Vermeidung unnötiger Zölle
präferenz-, handels- u. wettbewerbsrechtlicher Warenursprung
Umsatzsteuer in der EU, innergemeinschaftliche Reihengeschäfte
Veredelungsverkehr
Transitverfahren
Verfahren der vorübergehenden Verwendung
Moderne Verfahren wie ZE, ZV, OZL
IT-Unterstützung im Zoll, e-dece-dec Export hat das VAR-Verfahren (vereinfachte Ausfuhr) per 01.04.2010 abgelöst.
Um Anmeldungen über das e-dec Verfahren zu machen benötigt man entweder eine eigene Software mit e-dec Export Funktion für die Übermittlung an die EZV, oder man beauftragt einen Dienstleister (Spediteur, Zolldienstleister) damit. Export
Zusammenarbeit Exporteur, Spediteur, Zolldeklarant
IncotermsAls Incoterms (International Commercial Terms) werden die internationalen Handels- und Lieferklauseln bezeichnet. Diese Handelsbedingungen legen insbesondere fest, welcher der Vertragspartner die Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten zu tragen hat, wer das Transportrisiko trägt und zu welchem Zeitpunkt Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergehen. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft. Sie werden nur rechtskräftig, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden.
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Letztmals angepasst wurden die Lieferbedingungen mit der 7. Revision im Jahr 2010.
Die Vollversion der Incoterms 2010 (deutsch, englisch, französisch; 266 Seiten; Preis: CHF 90.-- bzw. CHF 60.-- für Osec-Mitglieder) ist zu beziehen bei:
contact@osec.ch
Tel. 0844 811 812 im Überblick
aktuelle Zollthemen wie AEOAuthorized Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung innerhalb der EU-Staaten in Anspruch nehmen. Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem «Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade» (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator). Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen wie z.B. der ->24-Stunden-Regel und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Mit der Schweiz aber auch mit Ländern wie China und USA laufen Verhandlungen zur weltweiten Anerkennung des Status. und Exportkontrolle
Diverse Übungen und Checklists
Osec, Handelskammern
SachbearbeiterInnen, die in ihrem Unternehmen für die gesamte Zoll- und Exportabwicklung verantwortlich sind oder zukünftig beauftragt werden.
Claudia Feusi, Geschäftsführerin, Swiss School for International Business sowie weitere Zollexperten
Simona Meierhofer
Swiss School for International Business
Riedtlistrasse 19
8006 Zürich
mail@ssib.ch
Standort
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Schweiz
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