Wichtigste Regeln des Zollverfahrens und EU-Verzollung

Veranstalter
Verband swiss export

Kooperationspartner/Sponsoren
Osec, Zürcher Handelskammer

Veranstaltungsort
Zürich

Datum
27.03.2012 / 13.11.2012

Uhrzeit
jeweils um 13.30 bis 17.00 Uhr

Sprache
Deutsch

Inhalt

Grundlagen Zollwesen

  • Darstellung der Zollverfahren – Regeln, Verfahren und Begriffe
  • e-dece-dec Export hat das VAR-Verfahren (vereinfachte Ausfuhr) per 01.04.2010 abgelöst.
    Um Anmeldungen über das e-dec Verfahren zu machen benötigt man entweder eine eigene Software mit e-dec Export Funktion für die Übermittlung an die EZV, oder man beauftragt einen Dienstleister (Spediteur, Zolldienstleister) damit.
    Export
  • Verzollung Schweiz, Ein- und Ausfuhr
  • Zwischenabfertigungen (z. B. Veredelung, Carnet-Ata)
  • Vereinfachte Zollverfahren
  • Ausblick auf den AEOAuthorized Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)

    Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung innerhalb der EU-Staaten in Anspruch nehmen. Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem «Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade» (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator). Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen wie z.B. der ->24-Stunden-Regel und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Mit der Schweiz aber auch mit Ländern wie China und USA laufen Verhandlungen zur weltweiten Anerkennung des Status.
    (CH/EU)
  • Überblick über Neuerungen bei der Ausfuhr

EU-VerzollungUnter EU-Verzollung versteht man die Einfuhrverzollung im ersten Eintrittsland der EU mit anschliessender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat. Im Eintrittsland wird keine Einfuhrsteuer erhoben. Exporteure aus Drittländern (z.B. Schweiz) erhalten „EU-Status“. Das bedeutet, dass sie bei ihren Exporten in den U-Raum genauso wie jeder ihrer Mitbewerber von den Vorzügen innereuropäischer Lieferungen profitieren können.

  • Vorteile, Dienstleistung des Spediteurs
  • Schematischer Ablauf, Voraussetzungen

Ziel
Das Zollwesen stellt trotz der bilateralen VerträgeVerträge sind in der internationalen Geschäftstätigkeit noch wichtiger als sie ohnehin schon sind. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze, Rechtssprechung, aber oft auch des kulturell bedingten, unterschiedlichen Rechtsverständnisses kann der Ausarbeitung von «guten» Verträgen kaum genügend Aufmerksamkeit gewidmet werden. Als nützlich hat sich insbesondere für wenig erfahrene Unternehmen die Verwendung von Musterverträgen erwiesen. und der damit verbundenen Erleichterungen im administrativen Bereich noch immer hohe Anforderungen an die Exporteure. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundzüge des Zollgesetzes, gehen auf die wichtigsten Regeln, Verfahren und Begriffe ein und zeigen Ihnen anhand von praktischen Beispielen auf, wie Sie Ihren Warenverkehr über die Zollgrenze speditiv gestalten und gezielt überwachen können. Die verschiedenen Verzollungsarten und die vereinfachten Verfahren z. B. bei Veredelungslieferungen werden ebenfalls behandelt. Die Teilnehmenden erhalten auch einen Überblick über die EU-Verzollung und die damit verbundenen Vorteile.

Zielpublikum
Sachbearbeiter/innen der Bereiche Export, Distribution, Logistik, Einkauf und Beschaffung; Mitarbeiter/innen internationaler Verkauf
  
Referenten
Mike Karcher, Verkaufsleiter Schweiz, und Thomas Oswald, Leiter Zoll NWS, Gondrand AG, Basel
  
Preis
Mitglieder/Kooperationspartner CHF 320.– (exkl. MwSt.) / Nichtmitglieder CHF 420.– (exkl. MwSt.)

Kontakt
Verband swiss export
Staffelstrasse 8
8045 Zürich
Tel. +41 44 204 34 84 / Fax +41 44 204 34 80
 
Email
Anmeldung: info@swiss-export.com

Autor

+41 44 204 34 84
Dienstag, 27. März 2012 - 13:30 - Dienstag, 27. März 2012 - 17:00
Dienstag, 13. November 2012 - 13:30 - Dienstag, 13. November 2012 - 17:00

Standort

Zürich
Schweiz
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