Warenursprung und Zolltarif: mit Sicherheit bestimmen

Veranstalter
Verband swiss export

Kooperationspartner/Sponsoren
Osec, Zürcher Handelskammer

Veranstaltungsort
Zürich

Datum
25.09.2012

Uhrzeit
um 08:30 - 16:00 Uhr

Sprache
Deutsch

Inhalt
Zollpräferenzen und FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen.

  • Geltungsbereich
  • Ursprungskriterien, Kalkulationsregeln
  • Ursprungsnachweis (z.B. EUR.1)
  • Dokumentation der Vorprodukte

UrsprungszeugnisEin Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert: Die Ursprungszeugnisse spielen beispielsweise eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen/Präferenzzöllen, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und in der EU zur Anwendung von Antidumping-Maßnahmen oder bei der Preiskontrolle.

Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle (z.B. Handelskammer) erstellter, eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

Wählen Sie Ihre Industrie- und Handelskammer

  • Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung (VUB)
  • Beglaubigungsarten
  • Ursprungsregeln

Zolltarif

  • Aufbau, Harmonisiertes System
  • Tarifierungsregeln, Ausfuhrbewilligungen

Fallstudien/praktische Übungen
 
Ziel
In der täglichen Praxis wird der Begriff des Ursprungs oder Warenursprungs häufig verwendet. Diese Begriffe kennzeichnen im Alltagsgeschäft oftmals zwei verschiedene Rechtsbereiche. Dabei wird zwischen dem präferenziellen und dem nichtpräferenziellen Ursprung unterschieden. Die Beachtung und Handhabung der entsprechenden Vorschriften bereitet vielfach Schwierigkeiten, da für unterschiedliche Präferenzräume unterschiedliche Kriterien gelten. Ein falsch deklarierter Warenursprung kann mit einer Busse bestraft werden und es drohen Schadenersatzansprüche der Warenempfänger hinsichtlich Zollnachforderungen.
In diesem Einführungsseminar erlangen Sie Sicherheit in der Bestimmung des präferenziellen sowie des autonomen Warenursprungs und lernen Produkte selbstständig zu tarifieren.

Zielpublikum
Leitende Mitarbeiter/innen der Bereiche Export, F&E, Einkauf und Logistik, Exportsachbearbeiter/innen
 
Referenten
Stephan Brugger, eidg. dipl. Exportleiter, selbstständiger Berater für Exportabwicklungsfragen, Oberstammheim
 
Preis
Mitglieder/Kooperationspartner CHF 680.– (exkl. MwSt.) / Nichtmitglieder CHF 780.– (exkl. MwSt.)

Kontakt
Verband swiss export
Staffelstrasse 8
8045 Zürich
Tel. +41 44 204 34 84 / Fax +41 44 204 34 80
 
Email
info@swiss-export.com

Autor

+41 44 204 34 84
Dienstag, 25. September 2012 - 08:30 - Dienstag, 25. September 2012 - 16:00

Standort

Zürich
Schweiz
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