Ursprungszeugnisse korrekt erstellen
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Die VUB (Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung) und die VUB-EVD (Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über den Ursprung) schreiben vor, welche Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen eingehalten werden müssen, damit eine Ursprungsbescheinigung beglaubigt werden kann.
Die Beglaubigungsstellen der Handelskammern stellen immer wieder fest, dass das Beglaubigungsgesuch sowie das UrsprungszeugnisEin Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert: Die Ursprungszeugnisse spielen beispielsweise eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen/Präferenzzöllen, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und in der EU zur Anwendung von Antidumping-Maßnahmen oder bei der Preiskontrolle.
Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle (z.B. Handelskammer) erstellter, eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Wählen Sie Ihre Industrie- und Handelskammer nicht korrekt ausgefüllt sind oder wichtige Nachweise zur Kontrolle des Ursprungs einer Ware fehlen bzw. nicht vollständig sind. Wertvolle Zeit geht verloren und die Ware kann nur mit Verzögerungen im Bestimmungsland importiert werden.
Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Nachschlagwerk mit diversen Fallbeispielen und Mustern von korrekt ausgestellten Dokumenten.
Die Beglaubigungsstellen sind der Oberzolldirektion unterstellt. Falschdeklarationen haben für den Exporteur und den Aussteller des Beglaubigungsgesuches strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
An diesem Praxis-Workshop erklären wir Ihnen ausführlich, wie Beglaubigungsgesuche und Ursprungszeugnisse korrekt auszustellen sind und welche Ursprungsnachweise der Handelsammer für Handelsware vorzulegen sind.
Exportsachbearbeiter, die regelmässig Ursprungszeugnisse ausstellen müssen sowie Einkäufer und Disponenten, die mitverantwortlich sind, dass ein Produkt die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt.
Margrith Neuenschwander
Leiterin Exportdienste der IHK St.Gallen-Appenzell,
Mitglied der Geschäftsleitung
unterstützt durch die Leiterin Exportdienste IHK Thurgau
Anmeldung an: hoehn@ihk-thurgau.ch
Anmeldeschluss: bis Donnerstag, 5. April 2012
IHK Industrie- und Handelskammer
Thurgau
Helen Höhn
Schmidstrasse 9
Postfach 396
8570 Weinfelden
Tel. 071 622 19 19
Fax 071 622 62 57
www.ihk-thurgau.ch
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Rathausstrasse 1
8570 Weinfelden
Schweiz
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