MWST im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der EU und EU-Verzollung
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EU-VerzollungUnter EU-Verzollung versteht man die Einfuhrverzollung im ersten Eintrittsland der EU mit anschliessender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat. Im Eintrittsland wird keine Einfuhrsteuer erhoben. Exporteure aus Drittländern (z.B. Schweiz) erhalten „EU-Status“. Das bedeutet, dass sie bei ihren Exporten in den U-Raum genauso wie jeder ihrer Mitbewerber von den Vorzügen innereuropäischer Lieferungen profitieren können. in Theorie und Praxis
Wie können Zoll und EU-Mehrwertsteuer korrekt und effizient abgewickelt werden
Vorteile einer EU-Verzollung
EU-Verzollung in den neuen Mitgliedsländern
Grenzüberschreitende Warenlieferungen aus Schweizer Optik
Grundsätze für die Ein- und Ausfuhr von Waren in und aus der Schweiz
Einfuhr in die EU
Reihengeschäfte allgemein
Behandlung von aktuellen Fallbeispielen
Osec, Handelskammern
Sachbearbeiter/innen, Exportverantwortliche und Spediteure, die sich mit der Zoll- und Mehrwertsteuerabwicklung mit EU-Ländern beschäftigen.
Firmenvertreter von KMU, die neu mit der EU Handel treiben
Regine Schluckebier, Rechtsanwältin und Mehrwertsteuerspezialistin, VAT Consulting AG, Zürich
Simona Meierhofer
Swiss School for International Business
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8006 Zürich
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Schweiz
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