Gefahrgut
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Grundwissen für Gefahrgutsachberarbeiter/innen
Definitionen «Gefahrgut» und «Beförderung»
Überblick über Regelwerke SDR / ADRAccord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route.
ADR bezeichnet das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Mit den ADR-Richtlinien wurde ein europaweit gültiges Regelwerk für den Transport von Gefahrengut im Strassenverkehr geschaffen. DAS ADR regelt, welche Güter grundsätzlich als Gefahrengut auf der Strasse einzustufen sind, welche Verpackungs- und Dokumentationsvorschriften gelten und mit welcher Sicherheitsausrüstung die Fahrzeuge ausgestattet sein müssen. / IMDG-Code
Abweichung zwischen nationalen und internationalen Vorschriften
Anwendung des ADR mit Zu- und Ablauf zum Seeverkehr
Struktur der Regelwerke
Pflichten des Unternehmens aufgrund der Gefahrgutbeauftragten-Verordung Schweiz
Stellung des Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen
Stellung von beauftragten Personen (Führungskräften im Unternehmen)
Security-Management bei der Beförderung von Gütern mit hohem Gefährdungspotenzial
Grundsätze der Klassifizierung gefährlicher Güter
Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften
Dokumentation wie Beförderungs- und Begleitpapiere
Verantwortlichkeiten von Absendern, Verladern und Befördern
Fallbeispiele
Osec, Handelskammern
Abteilungsleiter/innnen und Disponentinnen/Disponenten, die Gefahrgut exportieren oder importieren
Sachbearbeiter/innen aus Vertrieb, Disposition und Produktion
Mitarbeiter/innen im Lager- und Umschlagsbereich
Mitarbeiter/innen im Produktionsbereich
Peter Thommen, Gefahrgutbeauftragter, SafeConsult AG, Basel
Simona Meierhofer
Swiss School for International Business
Riedtlistrasse 19
8006 Zürich
mail@ssib.ch
Standort
Aeschenvorstadt 67
4010 Basel
Schweiz
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