Freihandelsabkommen und –systeme, präferenzielle Ursprungsregeln: Wann hat ein Produkt tatsächlich Schweizer Ursprung?
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Die Schweiz ist stark in die Weltwirtschaft eingebunden und zeichnet sich durch eine ausgeprägte internationale Orientierung aus. Die Schweizerische Aussenwirtschaft ist deshalb bemüht, durch den Abschluss von FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. den Zugang zu ausländischen Märkten zu verbessern und so die Wettbewerbsfähigkeit für die Schweizer Exporteure zu stärken.
Die Schweiz hat zusätzlich zum Freihandelabkommen mit der EU mit 24 weiteren Staaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Um von diesem Abkommen profitieren zu können, müssen die unterschiedlichen Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen eingehalten werden. Diese sind komplex und erfordern einige Kenntnisse im Bereich der Ursprungsbestimmung.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, darf der Exporteur einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen und die Ware kann zollfrei oder zu einem reduzierten Zollansatz importiert werden. Falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf präferenziellen Ursprungsnachweisen haben nicht nur wirtschaftliche Einbussen zur Folge, sondern können auch strafrechtliche Zollverfahren für den Exporteur und den Empfänger auslösen.
Erfahren Sie an diesem praxisorientierten Workshop, wie Sie die Ursprungseigenschaft Ihrer Produkte anhand der entsprechenden Listenregeln (immer abhängig von der Zolltarifnummer) bestimmen und wie die verschiedenen Freihandelssystems optimal ausnützen können. Das umfassende Nachschlagwerk wird Ihnen in der Praxis helfen.
Geschäftsführer sowie Exportsachbearbeiter, die sich regelmässig mit der Abwicklung von Exportgeschäften befassen sowie Einkäufer und Disponenten, die mitverantwortlich sind, dass ein Produkt die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt, indem sie Waren mit dem richtigen Ursprung einkaufen.
Margrith Neuenschwander, Leiterin Exportdienste IHK St.Gallen-Appenzell, Mitglied der Geschäftsleitung
Anmeldung: bis Montag, 13. Februar 2012
hoehn@ihk-thurgau.ch
IHK Industrie- und Handelskammer
Thurgau
Helen Höhn
Schmidstrasse 9
Postfach 396
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Tel. 071 622 19 19
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