EU-Verzollung
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Was versteht man unter einer EU-VerzollungUnter EU-Verzollung versteht man die Einfuhrverzollung im ersten Eintrittsland der EU mit anschliessender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat. Im Eintrittsland wird keine Einfuhrsteuer erhoben. Exporteure aus Drittländern (z.B. Schweiz) erhalten „EU-Status“. Das bedeutet, dass sie bei ihren Exporten in den U-Raum genauso wie jeder ihrer Mitbewerber von den Vorzügen innereuropäischer Lieferungen profitieren können.? / Anforderungen an die Rechnung bei einer EU-Verzollung / Welche Vorkehrungen sind zu treffen? / profitieren von Vorzügen innereuropäischer Lieferungen / Minimierung der Zollabfertigungsgebühren / umsatzsteuerrechtlichen Folgen / Vor- und Nachteile / Für welche Unternehmen ist eine EU-Verzollung von besonderem Interesse? / Fiskalvertretungen: Neue Anforderungen an die Vollmacht und Abwicklung seitens der Spedition an den Exporteur / Bei welchen Exportgeschäften darf die EU-Verzollung nicht angewendet werden?
Osec, Handelskammern
Mitarbeitende aus den Bereichen Exportabwicklung, Einkauf und Finanzen. Geschäftsführer, welche in den EU-Markt expandieren wollen oder dort bereits tätig sind.
Christina Rinne, Rechtsanwältin und Steuerberaterin nach deutschem Recht, Mehrwertsteuerspezialistin und Partnerin bei Pestalozzi Lachenal Patry, Zürich
Simona Meierhofer
Swiss School for International Business
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Schweiz
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