e-dec Export – Archivierung eVV Import

Veranstalter
Verband swiss export

Kooperationspartner/Sponsoren
Osec, Zürcher Handelskammer

Veranstaltungsort
Zürich

Datum
21.06.2012 / 19.09.2012

Uhrzeit
jeweils um 13.30 bis 17.00 Uhr

Sprache
Deutsch

Inhalt

e-dece-dec Export hat das VAR-Verfahren (vereinfachte Ausfuhr) per 01.04.2010 abgelöst.
Um Anmeldungen über das e-dec Verfahren zu machen benötigt man entweder eine eigene Software mit e-dec Export Funktion für die Übermittlung an die EZV, oder man beauftragt einen Dienstleister (Spediteur, Zolldienstleister) damit.
Export

  • Was ist e-dec Export?
  • Wie funktioniert e-dec Export?
  • Termine, EDV-Obligatorium
  • Archivierung der neuen elektronischen eVVelektronische Veranlagungsverfügung.
    eVV Export können bei der EZV durch die Person bezogen werden, deren TIN oder Spediteurnummer in der Ausfuhrzollanmeldung als Anmelder TIN angegeben wurde. Dafür wird ein Zertifikat benötigt und eine Signaturprüfung durchgeführt. Die eVV muss elektronisch 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei der eVV gilt das Holprinzip, d.h. das Dokument muss nach erfolgter Ein- oder Ausfuhr elektronisch abgeholt werden.
    (Ausfuhrnachweise)
  • Eigene Abwicklung oder Outsourcing
  • Web-Lösung des Zolls
  • Kosten, Softwarelösungen, Marktspiegel

eVV Import

  • Was ist eVV Import?
  • Welche Möglichkeiten bietet sie?
  • Termine
  • Archivierung der eVV Import
  • Entscheidungsmatrix
  • Kosten, Softwarelösungen, Marktspiegel

Ziel
Der Zoll löst die bisherigen Ausfuhrverfahren Formular ED 11.030 und NCTS Ausfuhr mit dem neuen Verfahren e-dec Export ab. Inskünftig erhält der Exporteur statt der Ausfuhrnachweise in Papierform eine elektronische Datei, die er zehn Jahre elektronisch aufbewahren muss. Am Seminar werden Ihnen alle Informationen zum neuen Verfahren vermittelt. Es werden Ihnen Ihre künftigen Möglichkeiten, aber auch Stolpersteine aufgezeigt. Am Ende des Seminars verfügen Sie über die erforderlichen Grundlagen, um für Ihren Bedarf die richtige Lösung zu wählen. Beim Import werden die bisherigen Bordereaux sowie Zoll- und Mehrwertsteuerquittungen durch die elektronische VeranlagungsverfügungDie Veranlagungsverfügung der Eidgenössischen Zollverwaltung ist das Beweisdokument für eine Aus- oder Einfuhr. Die Dokumente müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. eVV Import ersetzt. Die Daten müssen beim Zollserver abgeholt und während zehn Jahren elektronisch archiviert werden. Die fundierten Informationen dazu werden Ihnen im zweiten Teil des Seminars vermittelt.

Zielpublikum
Mitarbeiter/innen der Bereiche Export, internationaler Verkauf, Distribution, Einkauf und Beschaffung, Finanz- und Rechnungswesen und Informatik
  
Referenten
Dominique Zihlmann, Geschäftsführer TransSoft GmbH, Lausen
  
Preis
Mitglieder/Kooperationspartner CHF 320.– (exkl. MwSt.) / Nichtmitglieder CHF 420.– (exkl. MwSt.)

Kontakt
Verband swiss export
Staffelstrasse 8
8045 Zürich
Tel. +41 44 204 34 84 / Fax +41 44 204 34 80
 
Email
Anmeldung: info@swiss-export.com

Autor

+41 44 204 34 84
Donnerstag, 21. Juni 2012 - 13:30 - Donnerstag, 21. Juni 2012 - 17:00
Mittwoch, 19. September 2012 - 13:30 - Mittwoch, 19. September 2012 - 17:00

Standort

Zürich
Schweiz
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