Ausstellen von Carnet ATA

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Beschreibung 

Der Berner Handelskammer werden pro Jahr rund 10’000 Ursprungszeugnisse und 2’200 Carnets ATA zur Beglaubigung eingereicht.

Wir stellen jedoch häufig fest, dass diese nicht vorschriftsgemäss ausgefüllt worden sind oder uns wichtige Nachweise zur Kontrolle des Ursprungs (bei den Ursprungszeugnissen) fehlen. Wertvolle Zeit geht dabei verloren. Lieferverzögerungen bzw. lange Wartezeiten am ZollZölle sind steuerähnliche Abgaben an den Staat, die vorwiegend bei der Einfuhr von Gütern in ein Zollgebiet erhoben werden. Im Rahmen des Protektionismus spielt der Schutzzoll eine wichtige Rolle, da er inländische Produzenten vor ausländischer Konkurrenz schützen soll. Der Zoll wird in den meisten Ländern als Wertzoll erhoben, d.h. die Höhe der zu leistenden Zollabgabe wird berechnet aus einem bestimmten Prozentsatz, der auf dem Warenwert erhoben wird. Im Gegensatz dazu steht das System der Gewichtszölle, welches mit einigen wenigen Ausnahmen von der Schweiz praktiziert wird. Die Zollansäte sind hierzulande pro 100 Kilo Bruttogewicht zu bezahlen. . Angesichts der zahlreichen Zollsenkungsrunden im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens haben die Zölle im internationalen Warenverkehr an Bedeutung verloren. In der Schweiz ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) für die Erhebung der Zölle zuständig. Weltweit sind die Zollverwaltungen in der World Customs Organization (WCOOMD) zusammengeschlossen. müssen dabei in Kauf genommen werden. Dies wirkt sich unter Umständen negativ auf Ihre
Geschäftsbeziehungen aus.

Es ist uns ein Anliegen, Ihnen an diesen Workshops zu zeigen, wie ein eglaubigungsgesuch/Ursprungszeugnis bzw. ein Carnet ATADas Carnet ATA (Abkürzung für Admission Temporaire - Temporary Admission) ist ein Zollpapier, das die zollfreie vorübergehende Einfuhr einer Ware in ein anderes Land und die anschliessende Wiedereinfuhr in die Schweiz ermöglicht. Das Carnet ATA erspart beim Grenzübertritt dem Zollpflichtigen u.a. die Sicherstellung der Einfuhrabgaben und der Zollverwaltung das Ausstellen nationaler Zollpapiere. Um ein Carnet ATA verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:


-das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet ATA.-Verfahren beigetreten sein und

-der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen: Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster.


Nicht zulässig ist der Einsatz des Carnets ATA im Reparatur- und Veredelungsverkehr. Carnets ATA werden in der Schweiz durch die Industrie- und Handelskammern herausgegeben und sind maximal ein Jahr gültig; eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wählen Sie Ihre Industrie- und Handelskammer
korrekt ausgefüllt werden muss, damit Sie die Grenze ohne Probleme passieren können.

Veranstalter 
Berner Handelskammer
Kooperationspartner/Sponsoren 

Swiss School for International Business SSIB

Zielpublikum 

Exportsachbearbeiter/Innen, die regelmässig Ursprungszeugnisse ausstellen müssen sowie Einkäufer und Disponenten, die mitverantwortlich sind, dass ein Produkt die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt.

Referenten 

Sibylle Plüss-Zürcher
Leiterin Exportdienste
Stellvertretende Direktorin Handels- und Industrieverein des Kantons Bern

Sandra Glatthard
Sachbearbeiterin Exportdienste

Sprache 
Deutsch
Preis 
Mitglied CH-Handelskammer Fr. 325.-- / Nichtmitglied Fr. 400.-- (exkl. MWST)
Weitere Informationen 

Anmeldeschluss: 5. März 2012

Abmeldungen: Bei Abmeldungen 2-0 Tage vor der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

Ihr persönlicher Kontakt 

Berner Handelskammer
Sandra Lütt
bhk@bern-cci.ch

Unterlagen zum Download 

Autor

+41 31 388 70 70
Montag, 19. März 2012 - 14:15 - Montag, 19. März 2012 - 17:00

Standort

Handels- und Industrieverein des Kantons Bern
Kramgasse 2
Bern
Schweiz
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