Exportkontrolle für Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial. Wo finde ich Informationen?

Exportkontrolle für Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial. Wo finde ich Informationen?

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Die auf internationaler Ebene vereinbarten Kontrollen von Gütern werden in der Schweiz in zwei Gesetzen geregelt, dem Güterkontrollgesetz (GKG) sowie dem Kriegsmaterialgesetz (KMG). Der Kontrolle unterworfen sind sogenannte Dual-Use-Güter (Güter, die militärisch und zivil verwendet werden können) sowie Kriegsmaterial und besondere militärische Güter.

Zuständig für die Überwachung in der Schweiz ist das SECO.

Neuste FAQs

Der AEO-Status ist in der EU ein neuer Sicherheitsstandard in der gesamten Lieferkette. Er ist nicht obligatorisch, doch werden immer mehr EU-Kunden diese Anforderung an Schweizer Firmen stellen. Die Vor- und Nachteile einer AEO-Zertifizierung bzw. Nicht-Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab und können erst nach einer genauen Abwägung beurteilt werden. Die Schweiz hat den AEO-Status per 1. April 2011 eingeführt.

Nein. Als Schweizer Unternehmen brauchen Sie nur eine EORI-Nummer, wenn Sie in der EU als Zollanmelder bzw. Importeur auftreten (z.B. bei Lieferungen mit der Incoterms-Klausel DDP).

Nein. Ein Ursprungszeugnis ist nicht zu verwechseln mit einem Ursprungsnachweis im Sinne der Freihandelsabkommen. Nur Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 /EUR.MED) oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung geben Ihren Waren präferenziellen Ursprung und somit Zollfreiheit oder -ermässigung in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat.