WTO-Beitritt macht Russland zugänglicher

Russland ist am 16. Dezember 2011 im Rahmen einer WTO-Ministerkonferenz in Genf als 154. Mitglied in die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation WTO) aufgenommen worden. Das verspricht einen erleichterten Zugang zum russischen Markt.

Dank der WTO-Mitgliedschaft und mithin sinkender Handelsbarrieren wird die russische Wirtschaft gemäss Prognose der Weltbank mittelfristig um 3,3%, langfristig gar um satte 11% zulegen.

Sinken werden die Handelsbarrieren auch in Russland und davon kann die Schweizer Exportindustrie in beträchtlichem Mass profitieren.

Mit dem WTO-Beitritt Russlands treten knapp 100 bilaterale Abkommen mit der WTO in Kraft, die Moskau zur Um- und Durchsetzung eines erleichterten Marktzugangs für Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland verpflichten.

Gemäss einem WTO-Bericht werden die russischen Importtarife für ausländische Waren und Dienstleistungen durchschnittlich von 10% auf 7,8% fallen.

Importtarif/Zoll-Reduktionen für ausgewählte Produktbereiche

  • Agro-Produkte: von 13,2% auf 10,8%
  • Industrie-Produkte: von 9,5% auf 7,3%
  • Milchprodukte: von 19,8% auf 14,9%
  • Chemische Produkte: von 6,5% auf 5,2%
  • Fahrzeuge: von 15,5% auf 12,0%
  • Elektro-Maschinen: von 8,4% auf 6,2%
  • Holz und Papier: von 13,4% auf 8,0%.

Im Bereich Dienstleistungen sind folgende Liberalisierungen vorgesehen:

  • Aufhebung der Beteiligungsobergrenze von 49% für ausländische Investoren/Unternehmen an Firmen im russischen Telekomsektor (spätestens vier Jahre nach dem Beitritt zur WTO)
  • Aufhebung des Verbots zur Gründung von Filialen durch ausländische Unternehmen im russischen Versicherungssektor (spätestens neun Jahre nach dem Beitritt zur WTO)
  • Aufhebung des Verbots zur Gründung von Filialen durch ausländische Unternehmen im russischen Bankensektor
  • keine Beteiligungsobergrenze für ausländische Investoren/Unternehmen an Firmen im russischen Bankensektor (gesamthaft darf die Beteiligung von ausländischem Kapital im russischen Bankensektor die 50%-Marke allerdings nicht überschreiten)
  • keine Beteiligungsobergrenze für ausländische Investoren/Unternehmen an Firmen im russischen Distributionssektor.

Des Weiteren ist Russland unter anderem dazu verpflichtet,

  • sämtliche bestehenden quantitativen Importbeschränkungen und anderweitige mit den WTO-Abkommen nicht vereinbare Restriktionen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen aufzuheben
  • die Sondertarife für den Transport von Importgütern auf dem russischen Eisenbahnnetz abzuschaffen
  • die Importlizenzen für u.a. Alkoholika und Pharmazeutika aufzuheben
  • den Schutz geistigen Eigentums gemäss WTO-Vorgaben sicherzustellen.

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