Vereinigte Arabische Emirate: Carnet ATA für Ausstellungsgüter

Die Vereinigte Arabischen Emirate haben sich als 69. Land dem ATA-Verfahren angeschlossen. Seit dem 1. April 2011 kann für die temporäre Ein- und Wiederausfuhr von Ausstellungsgütern das Carnet ATA zur erleichterten und abgabenfreien Zollabwicklung verwendet werden.

Zu beachten ist unter anderem, dass

  • sowohl die vorübergehende Einfuhr als auch die spätere Wiederausfuhr zumindest vorerst über Dubai erfolgen müssen (ab 1. Oktober 2011 ist deren Abwicklung auch über Abu Dhabi möglich)
  • die Carnets ATA von den VAE-Zollbehörden nur für die temporäre Einfuhr von Waren zur Präsentation oder Verwendung auf Messen, Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen akzeptiert werden (das von den VAE unterzeichnete ATA-Abkommen gilt nur für Ausstellungsgüter; die ATA-Verfahren für Berufsmaterial und Warenmuster zur Vorführung sind in anderen von den VAE nicht unterzeichneten Abkommen geregelt)
  • zumindest während der Einführungszeit von Carnet ATADas Carnet ATA (Abkürzung für Admission Temporaire - Temporary Admission) ist ein Zollpapier, das die zollfreie vorübergehende Einfuhr einer Ware in ein anderes Land und die anschliessende Wiedereinfuhr in die Schweiz ermöglicht. Das Carnet ATA erspart beim Grenzübertritt dem Zollpflichtigen u.a. die Sicherstellung der Einfuhrabgaben und der Zollverwaltung das Ausstellen nationaler Zollpapiere. Um ein Carnet ATA verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:


    -das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet ATA.-Verfahren beigetreten sein und

    -der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen: Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster.


    Nicht zulässig ist der Einsatz des Carnets ATA im Reparatur- und Veredelungsverkehr. Carnets ATA werden in der Schweiz durch die Industrie- und Handelskammern herausgegeben und sind maximal ein Jahr gültig; eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Wählen Sie Ihre Industrie- und Handelskammer
    in den VAE es sich empfiehlt, das Formular „Voranmeldung Carnet ATA“ auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Carnets an die Dubai Chamber per E-Mail zu schicken.

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