USA verlangen höhere Zollabfertigungsgebühr

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In den USA gilt seit dem 1. Oktober 2011 und befristet bis 30. November 2015 eine erhöhte Zollabfertigungsgebühr.
Die von der US Customs and Border Protection erhobene Gebühr (Merchandise Processing Fee) beträgt neu 0,3464% (vorher 0,21%) des sogenannten fob-Werts (Marktpreis der Ware an der Grenze des ausführenden Landes).
Fast gleichzeitig hat die US-Zollbehörde eine Erhöhung der Wertgrenze für die vereinfachte Zollabfertigung angekündigt. Die Wertgrenze soll künftig wie in der einschlägigen NAFTA-Richtlinie vorgesehen bei USD 2500 liegen (bis dato: USD 2000) und neu auch für Textilprodukte gelten (bis dato: USD 250).
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