Schweiz-EU: Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen erweitert

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Die Schweiz und die EU haben das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen um das Kapitel Seilbahnen erweitert.

Gestützt auf dieses Kapitel können Schweizer Seilbahnhersteller, die ihre Produkte in der EU auf den Markt bringen wollen, die hierzu erforderlichen Konformitätsbewertungen künftig von einer gemäss den Vorgaben des Abkommens anerkannten Schweizer Konformitätsbewertungsstelle durchführen lassen. Die von dieser Stelle getroffenen Konformitätsbewertungen sind sodann in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

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