Saudi-Arabien: Neue Auflagen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte

Saudi-Arabien hat weitere Massnahmen zur Reduktion des hohen Anteils an ausländischen Arbeitskräften (derzeit 70% aller Erwerbstätigen) angekündigt.

Neu sollen alle Unternehmen hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Beschäftigung saudischer Staatsangehöriger in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Zur „Grünen Kategorie“ gehören alle Unternehmen, bei denen der Anteil an Mitarbeitenden saudischer Staatsangehörigkeit die hierfür vorgesehene Mindestbeschäftigungsquote erfüllt.
  • In die „Gelbe Kategorie“ fallen jene Unternehmen, die vermehrt saudische Staatsangehörige einstellen und mit Blick auf das Erreichen der Mindestbeschäftigungsquote Fortschritte erkennen lassen.
  • In die „Rote Kategorie“ werden jene Unternehmen relegiert, bei denen keine Anstrengungen zur Erreichung der Mindestbeschäftigungsquote auszumachen sind.

Bei der Bewilligungspraxis zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmende, die bereits seit sechs Jahren im Land erwerbstätig sind, soll künftig die Einteilung des beantragenden Unternehmens in diese  neuen Kategorien ausschlaggebend sein:

  • Unternehmen der „Grünen Kategorie“ dürfen grundsätzlich mit einem positiven Bescheid rechnen.
  • Unternehmen in der „Gelben Kategorie“ werden für ihre ausländischen Mitarbeiter nach Ablauf der sechs Jahre keine Arbeitserlaubnis mehr erhalten.
  • Unternehmen der „Roten Kategorie“ werden für ihre ausländischen Mitarbeitenden keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis erhalten – selbst wenn die Aufenthaltsdauer von sechs Jahren noch nicht erreicht ist.

Die neue Regelung soll im September 2011 in Kraft treten.

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