Neuerungen im deutschen Zollrecht

Deutschland hat die Übergangsfrist für die Verwendung von papiergestützten Sammelzollanmeldungen für Einfuhren nach dem Verfahrenscode 4000 (definitive Einfuhren nach Deutschland) bis Mitte 2013 verlängert.
Begründet wird die Verlängerung der Übergangsfrist mit der um zwei Jahre nach hinten – auf den 24. Juni 2013 – verschobenen Einführung des Modernisierten Zollkodexes der EU.
Für Einfuhren nach dem Verfahrenscode 4200 (Einfuhren nach Deutschland mit anschliessender Weiterlieferung in andere EU-Länder) sind ab 1. Januar 2012 keine Sammelzollanmeldungen mehr möglich.
Mit der auf März 2012 vorgesehen Einführung des ATLAS-Update 8.4 (Zollabwicklungssystem) wird die deutsche Zollnummer durch die EORI-Nummer abgelöst.
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