Neue Schiedsordnung für den internationalen Handel

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Seit Jahresbeginn ist am Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer ICC eine neue Verfahrensordnung in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
- Einführung eines Eilschiedsrichterverfahrens (Artikel 29)
- höhere Anforderungen an Schiedsklage, Klageantwort und Widerklage (Art. 4 und 5)
- Pflicht zur Durchführung einer Verfahrensmanagementkonferenz (Art. 24)
- Verpflichtung des Schiedsgerichts zu einer kosteneffizienten und zügigen Verfahrensabwicklung
- Verpflichtung der Schiedsrichter zur Abgabe einer Erklärung über ihre Verfügbarkeit (Art. 11).
Quellen und weiterführende Links
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