Neue Schiedsordnung für den internationalen Handel

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Seit Jahresbeginn ist am Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer ICC eine neue Verfahrensordnung in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

  • Einführung eines Eilschiedsrichterverfahrens (Artikel 29)
  • höhere Anforderungen an Schiedsklage, Klageantwort und Widerklage (Art. 4 und 5)
  • Pflicht zur Durchführung einer Verfahrensmanagementkonferenz (Art. 24)
  • Verpflichtung des Schiedsgerichts zu einer kosteneffizienten und zügigen Verfahrensabwicklung
  • Verpflichtung der Schiedsrichter zur Abgabe einer Erklärung über ihre Verfügbarkeit (Art. 11).

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