Mehrwertsteuer in der EU

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die proportional zum Preis, auf jeder Stufe der Fertigungs- und Verteilkette, sowie beim Import von Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
Da die Steuer auf jeder Stufe verrechnet wird, muss eine Steuerakkumulation verhindert werden. Dies geschieht mittels des sogenannten Vorsteuerabzugs. Der Steuerbetrag, welcher für den Bezug der später weiterverarbeiteten Produkte und Dienstleistungen bezahlt worden ist, kann von den Steuern, die beim Verkauf resultieren, abgezogen werden. Damit wird nur der vom Unternehmen geschaffene Mehrwert besteuert. In der EU fliesst ein Teil dieser Erträge in die nationalen Staatskassen, ein anderer Teil ist für die Union bestimmt. Die Steuer wird vom Endverbraucher getragen.
Um zu verhindern, dass ein Unternehmen im internationalen Handel sowohl im Heimatland als auch im Exportland besteuert wird, besteht in der EU ein Rückforderungssystem, mit dem die Firmen von der Doppelbesteuerung befreit werden. Ein Unternehmen ist erst ab einem bestimmten Jahresumsatz mehrwertsteuerpflichtig und muss sich, falls es die Steuerpflicht erfüllt, aus eigener Initiative um die Registrierung bei der Steuerbehörde bemühen. In der EU sind momentan Bemühungen für eine weitere Harmonisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung im Gang.

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