Lebensmittelrecht

Ziel des europäischen Binnenmarktes ist die freie Zirkulation von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Die EU verfolgt beim freien Warenverkehr zwei Ansätze: die Harmonisierung von Produktvorschriften oder deren gegenseitige Anerkennung.

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit hat die EU zahlreiche Harmonisierungsmassnahmen erlassen, um sowohl den freien Verkehr der Produkte als auch den Schutz der Konsumenten zu gewährleisten. Da diese Vorschriften nicht immer mit den schweizerischen Bestimmungen übereinstimmen, müssen Exporteure ihre Produkte den europäischen Anforderungen eventuell anpassen.

EU-Dossiers zur Lebensmittelsicherheit

Die EU stellt auf ihrer Website umfassende Informationen zur Lebensmittelsicherheit zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung des Inhalts der einzelnen Dossiers sowie die entsprechenden Links. Gerne können Sie sich zunächst auch einen allgemeinen Überblick über die Dossiers der EU zur Lebensmittelsicherheit verschaffen. Bei Fragen stehen Ihnen die EEN-Mitarbeitenden selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Etikettierung, Aufmachung und Werbung

Etikettierung, Aufmachung, Werbung sowie Abfüllung von Lebensmitteln sind insbesondere für den Verbraucherschutz entscheidend. Neben einer allgemeinen Richtlinie hat die EU auch Spezialvorschriften erlassen (z.B. für Rindfleisch, alkoholische Getränke, Nährwertkennzeichnung).

Dossier Etikettierung, Aufmachung und Werbung

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelunternehmen müssen bei der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und beim Anbieten von Lebensmitteln zum Verkauf oder zur Lieferung die bestimmte Lebensmittelhygienevorschriften beachten. Sie müssen die Anwendung des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses and Critical Control Points) gewährleisten.

In diesem Dossier finden sich auch Vorschriften zur Herstellung und zum Inverkehrbringen von Produkten tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fisch, Eier, Milch, etc.

Dossier Lebensmittelhygiene

Höchstgrenzen von Toxiden (Kontaminante)

In der EU darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in toxikologisch nicht vertretbarer Menge enthält. Deshalb wurden Höchstgehalte der einzelnen Stoffe festgelegt. 

In diesem Dossier finden sich auch die Vorschriften für diejenigen Gegenstände und Materialien, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Kunststoff, Keramik).

Dossier Kontamination und Umweltfaktoren

Weitere interessante Artikel

EU setzt 1600 Werbeslogans auf den Index

Das EU-Parlament hat Ende März beschlossen, im Rahmen der Health-Claims-Verordnung nur noch 220 Slogans zur Bewerbung der gesundheitlichen Qualitäten eines Produkts zuzulassen. Mit anderen Worten, mehr als 1600 Werbeslogans dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Mehr »

Direkter Zugang zu Expertenwissen

export! jetzt kostenlos abonnieren

Ich habe die Datenschutzhinweise unter www.osec.ch/datenschutzhinweise gelesen und akzeptiert.

Jetzt Osec-Mitglied werden!

Werden Sie bei uns Mitglied und profitieren Sie.

 

Osec Mitgliedschaft: gemeinsam erfolgreich - weltweit.

 

Jetzt Mitglied werden!

Mehr Informationen zum Thema

Autor

Consultant Europe
+41 44 365 58 88