Lebensmittelrecht

Ziel des europäischen Binnenmarktes ist die freie Zirkulation von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Die EU verfolgt beim freien Warenverkehr zwei Ansätze: die Harmonisierung von Produktvorschriften oder deren gegenseitige Anerkennung.
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit hat die EU zahlreiche Harmonisierungsmassnahmen erlassen, um sowohl den freien Verkehr der Produkte als auch den Schutz der Konsumenten zu gewährleisten. Da diese Vorschriften nicht immer mit den schweizerischen Bestimmungen übereinstimmen, müssen Exporteure ihre Produkte den europäischen Anforderungen eventuell anpassen.
EU-Dossiers zur Lebensmittelsicherheit
Die EU stellt auf ihrer Website umfassende Informationen zur Lebensmittelsicherheit zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung des Inhalts der einzelnen Dossiers sowie die entsprechenden Links. Gerne können Sie sich zunächst auch einen allgemeinen Überblick über die Dossiers der EU zur Lebensmittelsicherheit verschaffen. Bei Fragen stehen Ihnen die EEN-Mitarbeitenden selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Etikettierung, Aufmachung und Werbung
Etikettierung, Aufmachung, Werbung sowie Abfüllung von Lebensmitteln sind insbesondere für den Verbraucherschutz entscheidend. Neben einer allgemeinen Richtlinie hat die EU auch Spezialvorschriften erlassen (z.B. für Rindfleisch, alkoholische Getränke, Nährwertkennzeichnung).
Dossier Etikettierung, Aufmachung und Werbung
Lebensmittelhygiene
Lebensmittelunternehmen müssen bei der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und beim Anbieten von Lebensmitteln zum Verkauf oder zur Lieferung die bestimmte Lebensmittelhygienevorschriften beachten. Sie müssen die Anwendung des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses and Critical Control Points) gewährleisten.
In diesem Dossier finden sich auch Vorschriften zur Herstellung und zum Inverkehrbringen von Produkten tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fisch, Eier, Milch, etc.
Höchstgrenzen von Toxiden (Kontaminante)
In der EU darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in toxikologisch nicht vertretbarer Menge enthält. Deshalb wurden Höchstgehalte der einzelnen Stoffe festgelegt.
In diesem Dossier finden sich auch die Vorschriften für diejenigen Gegenstände und Materialien, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Kunststoff, Keramik).
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