Grossbritannien ermässigt Steuern auf Unternehmensgewinne aus Patenten

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Grossbritannien will sich als Standort für Forschung und Entwicklung beliebt machen. Vorab mit steuerlichen Anreizen. So soll zum Beispiel ab 1. April 2013 ein ermässigter Körperschaftssteuersatz von 10% auf Unternehmensgewinne aus Patenten in Kraft treten.

In den Genuss dieser Steuerbegünstigung kommen sämtliche Unternehmen, die Einkünfte aus Patentgebühren beziehen, patentierte Produkte verkaufen oder patentierte Prozesse in ihrem Geschäftsbereich verwenden. Allerdings ist die Steuerermässigung nur auf Patente anwendbar, die beim UK Intellectual Property Office und beim Europäischen Patentbüro angemeldet sind.

Gemäss Gesetzesentwurf soll die Steuerermässigung schrittweise eingeführt werden. Ab 1. April 2013 gilt sie auf 60% der aus Patenten erzielten Unternehmensgewinne, danach wird deren Anteil bis 2017 um jährlich 10 Prozentpunkte auf 100% erhöht.

Der Regelsatz der Körperschaftssteuer beträgt in Grossbritannien derzeit 26%. Bis 2014 soll er in drei Etappen auf 23% reduziert werden.

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