Freihandelsabkommen Schweiz-EU: (Fast) alles im Lot
Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU funktioniert insgesamt gut, lautete der Grundtenor am 57. Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU. Ein paar Misstöne waren dennoch herauszuhören.
Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU belief sich im vergangenen Jahr auf stolze CHF 260 Mrd. CHF 211 Mrd. sind es im bisherigen Jahresverlauf (bis und mit Oktober 2011). Die EU ist und bleibt wohl auch auf lange Sicht der wichtigste Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz.
Dabei spielt das 1972 abgeschlossene FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. zwischen der Schweiz und der EU eine tragende Rolle, deren Bedeutung mit den regelmässigen Treffen eines Gemischten Ausschusses zur Erörterung allfälliger Probleme im grenzüberschreitenden Freihandel, zum Austausch von Erfahrungen und zur Diskussion neuer Massnahmen zwecks Optimierung des Abkommens jeweils gebührend unterstrichen wird.
Im Rahmen des letzten Treffens Anfang Dezember 2011 in Brüssel monierte die Schweiz einmal mehr die von Rom veranlassten Massnahmen zur Diskriminierung von Schweizer Unternehmen im italienischen Markt:
- Verpflichtung italienischer Unternehmen mit Schweizer Geschäftsbeziehungen zur Lieferung von Informationen und Belegen über ihre Schweizer Geschäftspartner für die italienischen Steuerbehörden (Decreto incentivi)
- Subventionierung von Solaranlagen zur Diskriminierung von Schweizer Herstellern
- Kontrolle halbfertiger Metallwaren aus der Schweiz auf radioaktive Strahlung.
Die Gespräche zur Lösung dieser Probleme sollen gemäss Mittteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements fortgesetzt werden.
Ebenfalls auf der (reich befrachteten) Traktandenliste stand das baldige Inkrafttreten des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, mit welchem der bestehende präferenzielle Ursprungsbezeichnungsraum EU/EFTA/Türkei/mediterrane Freihandelspartner auf die Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien) ausgedehnt werden soll.
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