EU: Ausweitung der Stoffverwendungsverbote in Elektro- und Elektronikgeräten
Am 21. Juli 2011 ist in der EU die novellierte Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht die schrittweise Ausweitung der RoHS auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, Kabel und Ersatzteile vor.
Der Geltungsbereich der RoHS ist auf folgende Gerätekategorien ausgeweitet worden:
- Medizinische Geräte und Instrumente
- Überwachungsgeräte
- Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bisher bestehenden Gerätekategorien zugeordnet werden können.
Bisher galt die RoHS nur für folgende Gerätekategorien:
- Grosse Haushaltgeräte (z.B. Backofen, Kühlschrank)
- Kleine Haushaltgeräte (z.B. Toaster, Staubsauger)
- Geräte für Büro und Kommunikation (z.B. PC, Drucker, Telefon, Fax)
- Unterhaltungselektronik
- Beleuchtung (insb. Fluoreszenzröhren)
- Elektrische/elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher)
- Spiel- und Freizeitgeräte (z.B. Modelleisenbahnen, Fitnessgeräte)
- Automatische Ausgabesysteme (z.B. Ticketautomaten).
Gemäss Mitteilung im EU-Amtsblatt muss die novellierte RoHS bis am 2. Januar 2013 von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Zudem bestehen je nach Gerätekategorie oder -subkategorie unterschiedliche Übergangsfristen zur Anwendung der neuen RoHS-Richtlinie.
Die neue RoHS gilt:
- ab 22. Juli 2014 für medizinische Geräte sowie für Überwachsungs- und Kontrollinstrumente
- ab 22. Juli 2016 für In-vitro-Diagnostika
- ab 22. Juli 2017 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- ab 22. Juli 2019 für die neu geschaffene Kategorie „Sonstige Geräte“.
Der neuen RoHS nicht unterstellt sind auch weiterhin:
- ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge
- ortsfeste Grossanlagen
- Verkehrsmittel für den Personen- und Gütertransport
- bewegliche Maschinen, die nicht für den Strassenverkehr bestimmt sind und ausschliesslich professionell genutzt werden
- Photovoltaikmodule
- Geräte zur ausschliesslichen Nutzung in Forschung und Entwicklung.
Weitere interessante Artikel
Direkter Zugang zu Expertenwissen
export! jetzt kostenlos abonnieren
Jetzt Osec-Mitglied werden!
Osec Mitgliedschaft: gemeinsam erfolgreich - weltweit.


Anmelden