EU: Ausweitung der Stoffverwendungsverbote in Elektro- und Elektronikgeräten

Am 21. Juli 2011 ist in der EU die novellierte Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht die schrittweise Ausweitung der RoHS auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, Kabel und Ersatzteile vor.

Der Geltungsbereich der RoHS ist auf folgende Gerätekategorien ausgeweitet worden:

  • Medizinische Geräte und Instrumente
  • Überwachungsgeräte
  • Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bisher bestehenden Gerätekategorien zugeordnet werden können.

Bisher galt die RoHS nur für folgende Gerätekategorien:

  • Grosse Haushaltgeräte (z.B. Backofen, Kühlschrank)
  • Kleine Haushaltgeräte (z.B. Toaster, Staubsauger)
  • Geräte für Büro und Kommunikation (z.B. PC, Drucker, Telefon, Fax)
  • Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtung (insb. Fluoreszenzröhren)
  • Elektrische/elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher)
  • Spiel- und Freizeitgeräte (z.B. Modelleisenbahnen, Fitnessgeräte)
  • Automatische Ausgabesysteme (z.B. Ticketautomaten).

Gemäss Mitteilung im EU-Amtsblatt muss die novellierte RoHS bis am 2. Januar 2013 von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Zudem bestehen je nach Gerätekategorie oder -subkategorie unterschiedliche Übergangsfristen zur Anwendung der neuen RoHS-Richtlinie.

Die neue RoHS gilt:

  • ab 22. Juli 2014 für medizinische Geräte sowie für Überwachsungs- und Kontrollinstrumente
  • ab 22. Juli 2016 für In-vitro-Diagnostika
  • ab 22. Juli 2017 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • ab 22. Juli 2019 für die neu geschaffene Kategorie „Sonstige Geräte“.

Der neuen RoHS nicht unterstellt sind auch weiterhin:

  • ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge
  • ortsfeste Grossanlagen
  • Verkehrsmittel für den Personen- und Gütertransport
  • bewegliche Maschinen, die nicht für den Strassenverkehr bestimmt sind und ausschliesslich professionell genutzt werden
  • Photovoltaikmodule
  • Geräte zur ausschliesslichen Nutzung in Forschung und Entwicklung.

 

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