EORI-Nummer am deutschen Zoll ab 10. März 2012 obligatorisch
Mit der Inbetriebnahme des neuen ATLAS-Release (elektronische Zollabwicklung) am 10. März 2012 ist die Angabe einer EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number) für die Abwicklung zollrechtlicher Verfahren bei Exporten nach Deutschland obligatorisch geworden. EORI-pflichtig sind allerdings nur Schweizer Zollbeteiligte, die im deutschen ATLAS-System als Anmelder (z.B. bei DDP-Lieferungen gemäss IncotermsAls Incoterms (International Commercial Terms) werden die internationalen Handels- und Lieferklauseln bezeichnet. Diese Handelsbedingungen legen insbesondere fest, welcher der Vertragspartner die Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten zu tragen hat, wer das Transportrisiko trägt und zu welchem Zeitpunkt Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergehen. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft. Sie werden nur rechtskräftig, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden.
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Letztmals angepasst wurden die Lieferbedingungen mit der 7. Revision im Jahr 2010.
Die Vollversion der Incoterms 2010 (deutsch, englisch, französisch; 266 Seiten; Preis: CHF 90.-- bzw. CHF 60.-- für Osec-Mitglieder) ist zu beziehen bei:
contact@osec.ch
Tel. 0844 811 812 2010) geführt werden. Schweizer Versender, die nur Waren exportieren und keine weiteren zolltechnischen Tätigkeiten übernehmen, sind davon nicht betroffen.
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