Eidgenössische Patentrechtsreform unter Dach und Fach: Im Dienste der Rechtssicherheit

Am 1. Januar 2012 hat in St. Gallen das neue Bundespatentgericht seinen Betrieb aufgenommen. Schon vor einem halben Jahr ist das Patentanwaltsgesetz in Kraft getreten. Die gross angelegte Eidgenössische Patentrechtsreform ist damit abgeschlossen. Sie wird namentlich den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) viele Vorteile bieten. / Ein Beitrag des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE).

Ärzte, Anwälte und Fahrlehrer kennen ihn, Architekten und Journalisten kennen ihn nicht: den staatlichen Titelschutz. Patentanwälte gehörten in der Schweiz lange zur zweiten Gruppe. Beratungen in Patentsachen durften von jedermann angeboten werden. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Kunden – die innovativen Unternehmen – selber beurteilen können, wer über die nötigen Fachkenntnisse verfügt und wer nicht.

Grossunternehmen oder Unternehmen, die aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung konstant mit Fragen des Geistigen Eigentums, beziehungsweise des Intellectual Property (IP) zu tun haben, sind dazu tatsächlich in der Lage. Sie verfügen intern über das Wissen, das es ihnen erlaubt, die Arbeit der beratenden Patentanwälte zu bewerten; wenn sie nicht sogar in ihren IP-Abteilungen selber Patentanwälte beschäftigen.

Ganz anders stellt sich die Situation für Betriebe dar, die nur punktuell auf die Dienste eines Patentanwalts angewiesen sind. Ein typischer Schweizer Klein- und Mittelbetrieb (KMU) verfügt in der Regel nicht über die nötigen Fachkenntnisse. Für ihn ist schon die Suche nach einem geeigneten Ansprechpartner ein aufwendiger Prozess, und Betriebe, die diesen Prozess abkürzen, riskieren, an eine falsche Adresse zu geraten. Die Folge sind unsachgemässe Beratungen und möglicherweise gravierende wirtschaftliche Folgeschäden.

Bundesrat und Parlament haben dieses Problem erkannt und deshalb im März 2009 ein Patentanwaltsgesetz (PAG) verabschiedet, das für Patentanwälte Minimalqualifikationen vorschreibt. Nach einer Übergangsfrist bis Mitte 2013 darf sich in der Schweiz nur noch Patentanwalt nennen, wer über einen naturwissenschaftlich-technischen Hochschulabschluss und ausreichende Berufserfahrung verfügt, beziehungsweise die einschlägige Patentanwaltsprüfung bestanden hat. Ausserdem müssen Patentanwälte im Patentanwaltsregister des  Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) eingetragen sein. Das Register ist seit dem 1. Juli 2011 online zugänglich und sorgt so für die nötige Transparenz.

Das neue PAG legt den Patentanwälten indes nicht nur Qualifizierungspflichten auf. Er räumt ihnen auch ein neues Recht ein: Sie dürfen künftig als Parteienvertreter aktiv werden; und zwar vor dem ebenfalls neugeschaffenen Bundespatentgericht in St. Gallen.

Bisher waren die kantonalen Handelsgerichte für die Entscheidfindung in Patentsachen zuständig. Die patentrechtliche Expertise war auf 26 Kantonshauptorte verstreut und die Urteile liessen mitunter bis zu zehn Jahre auf sich warten. Ein Umstand, den sich vor allem Patentverletzer immer wieder zunutze machten.

Das neue Patentgerichtsgesetzt (PatGG) und damit auch das Bundespatentgericht, das am 1. Januar 2012 seinen Betrieb aufgenommen hat, setzt nun einen klaren nationalen Standard; und zwar sowohl, was die Stichhaltigkeit der Urteile also auch was die Verfahrensdauer betrifft. Die Schweizer Wirtschaft kann sich künftig darauf verlassen, dass Patentstreitigkeiten innerhalb nützlicher Frist mit einem tragfähigen Urteil entschieden werden.

In ihrer Kombination bilden das PAG und das PatGG den Schlussstein einer Patentrechtsrevision, deren Ursprünge bis in die Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts zurückreichen. Auf den ersten Etappen ging es um die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Patentabkommen sowie den Schutz von biotechnologischen Erfindungen. Auf der abschliessenden dritten Etappe wurde nun die Rechtssicherheit in Patentsachen erhöht.

Ein Patent ist ein befristetes gewerbliches Schutzrecht für technische Innovationen. Es gewährt dem Erfinder eine befristete Monopolstellung, die allerdings verletzt oder angefochten werden kann. Klare und beständige Urteile in Patentsachen reduzieren die Risiken der Innovationstätigkeit für alle Beteiligten, wodurch nicht zu unterschätzende Investitionsanreize entstehen.

Das IGE – es hatte bei beiden Gesetzen die exekutive Federführung inne −  ist deshalb überzeugt, dass der Titelschutz für Patentanwälte und das neue Bundespatentgericht zur langfristigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz beitragen werden.

Weitere Informationen finden sich auf www.ige.ch/jurinfo    Rechtsgebiete  Patente

Auskünfte:
Felix Addor, stv. Direktor IGE
Direktwahl: +41 (0)31 377 72 01, Felix.Addor@ipi.ch

Claudia Mund, Juristin, Rechtsdienst Patente & Designs IGE
Direktwahl: +41 (0)31 377 72 41, Claudia.Mund@ipi.ch
Homepage des Bundespatentgerichts: www.bpatger.ch

 

IGE

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für alle Fragen zu Patenten, Marken, Herkunftsbezeichnungen, Designschutz und Urheberrecht. Es ist in diesen Gebieten für die verwaltungsinterne Vorbereitung der Gesetzgebung zuständig und vertritt die Schweiz in allen Fragen des Geistigen Eigentums in internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten. An das IGE wendet sich, wer in der Schweiz eine Erfindung zum Patent anmelden, eine Marke registrieren lassen oder ein Design hinterlegen will. Das IGE hat Zugriff auf über 80 Millionen Patentdokumente aus gut 90 Ländern und kann mehr als 460’000 in der Schweiz geschützte Marken dokumentieren. Patent- und Technologierecherchen, verschiedene Recherchen zu geschützten Marken sowie Ausbildungsveranstaltungen zum Geistigen Eigentum runden das Angebot ab. Das IGE gehört zum Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, verfügt aber seit 1996 über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist vom Bundeshaushalt unabhängig. Weitere Informationen unter www.ige.ch.
 

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