Das Freihandelsabkommen Schweiz-Japan in der Praxis
Das am 1. September 2009 in Kraft getretene Freihandels-und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen (FHWPA) ist das vierte bilaterale Wirtschaftsabkommen der Schweiz mit Japan. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung der beiden Länder, kann das FHWPA für die Schweiz als das wohl wichtigste bilaterale Freihandelsabkommen seit jenem mit der Europäischen Gemeinschaft eingestuft werden.
Mit dem FHWPA fällt der Grossteil der Zölle auf Schweizer Exporten nach Japan weg. Praktisch alle Industriegüter mit Schweizer Ursprung haben zollfreien Zugang zum japanischen Markt. Im Landwirtschaftsbereich erhalten ausgewählte Schweizer Landwirtschaftsprodukte (u.a. Käsespezialitäten, Trockenfleisch, Wein und Schokolade) präferentiellen Zugang zum kaufkräftigen japanischen Markt. Zusätzlich ist der Marktzugang für Schweizer Dienstleistungserbringer auf dem japanischen Markt, unter anderem im Bereich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen, der Finanz-, Telekommunikations-, Vertriebs-, Umwelt-und Transportdienstleistungen, verbessert.
An der Informationsveranstaltung vom 8. November wurde thematisiert, wie sich das FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. in den vergangenen zwei Jahren in der Praxis verhalten hat. Dr. Patrick Ziltener von der Universität Zürich führte hierzu das Referat. Während ein klares Ansteigen des zollbefreiten Anteils bei Maschinen, Fahrzeuge, Kunststoffe beobachtet werden konnte, löst das FTA nicht alle Firmenprobleme. Es bleibt Raum für weitere Verbesserungen. Beispielsweise der freie Personenverkehr, inklusiver der zeitnahen Ausstellung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen als auch die gegenseitige Akzeptanz internationaler Standards und technischer Zertifizierungen bleiben zu lösen.
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