China lanciert Pilotprojekt für Mehrwertsteuerreform

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China plant eine Ausdehnung der Mehrwertsteuerpflicht auf sämtliche, in ihrer Mehrzahl derzeit noch der Geschäftssteuer unterstellte Dienstleistungsbereiche. Am 1. Januar 2012 startet in Shanghai ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen einzelne Dienstleistungen von der Geschäftssteuer befreit und mit einer Mehrwertsteuer belegt werden.

In China werden derzeit nur für Warenlieferungen Mehrwertsteuern (je nach Warenart zu 13% oder 17%) erhoben. Dienstleistungen sind in der Regel einer Geschäftssteuer unterstellt. Ausgenommen davon sind Processing, Reparaturdienste und Ersatzteillieferungen. Die Steuersätze bei der Business Tax bewegen sich je nach Branche zwischen 3% und 5%. Für die Unterhaltungsbranche liegt der Steuersatz bei 20%. Anders als bei der Mehrwertsteuer ist bei der Geschäftssteuer kein Vorsteuerabzug möglich.

In Shanghai soll nun getestet werden, ob und inwieweit eine Ausdehnung der Mehrwertsteuerpflicht auf Dienstleistungen zu einer Vereinfachung des Steuersystems und mithin zu administrativen Erleichterungen führt. Das Pilotprojekt erstreckt sich auf die Dienstleistungsbereiche Leasing, Transport/Logistik und die sogenannt „modernen Dienstleistungen“, unter die gemäss Angaben der chinesischen Regierung Dienstleistungen unter anderem in den Bereichen Forschung und Entwicklung, IT, Kultur, Werbung, Ausstellungen, logistische Unterstützung, Zertifizierung, Steuer- und Rechtsberatung fallen.

Vorgesehen sind drei verschiedene Mehrwertsteuersätze:

  • 17% für den Dienstleistungsbereich Leasing
  • 11% für Transport und Logistik
  • 6 für „moderne Dienstleistungen“.

Sollte das Pilotprojekt erfolgreich verlaufen, ist davon auszugehen, dass über kurz oder lang in ganz China die Mehrwertsteuer auf alle oder zumindest auf die meisten Dienstleistungen ausgedehnt und die Geschäftssteuer weitestgehend abgeschafft wird.

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