CE-Kennzeichnung

Um den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der EU zu ermöglichen, existieren in der EU Richtlinien, welche grundlegende Anforderungen zum Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Umwelt enthalten.
Die CE-KennzeichnungDas CE-Kennzeichen dient als Nachweis, dass ein Produkt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäss EU Recht erfüllt und dass die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden sind. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend für alle Waren, die in den Geltungsbereich der rund 20 EU-Richtlinien nach dem so genannten neuen Konzept fallen und die im Binnenmarkt der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung kann in vielen Fällen vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Sie ist kein Qualitätszeichen und auch kein Herkunftszeichen, sondern ein Verwaltungszeichen, das den freien Warenverkehr erleichtern soll. Die CE-Kennzeichnung ist der "technische Reisepass" innerhalb von EU-Binnenmarkt und EWR.
Die Schweiz hat aufgrund des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse ihre Produktvorschriften bereits weitgehend an das entsprechende EU-Recht angeglichen. Eine Pflicht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung besteht in der Schweiz jedoch nicht. Mit einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen („Mutual Recognition Agreement“ MRA) werden die mit der CE-Kennzeichnung verbundenen Testverfahren, Prüfzertifikate und Konformitätszeichen gegenseitig anerkannt. Zeitlich und finanziell aufwändige Doppelprüfungen entfallen somit. Als Bestandteil des Pakets der sieben Abkommen der Bilateralen I trat auch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen am 01.06.2002 in Kraft.
Jede einzelne EG-Harmonisierungsrichtlinie bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Produkt die CE-Kennzeichnung tragen muss. Es liegt in der Verantwortung des Produzenten, sicher zu stellen, dass sein Produkt alle Anforderungen sämtlicher Richtlinien erfüllt, die für seinen Artikel massgebend sind. Aktuell gibt es rund 20 EG-Richtlinien (im sogenannten New Approach-Bereich), welche die CE-Kennzeichnung vorschreiben. Das sind: Einfache Druckbehälter, Kinder-Spielzeuge, Bauprodukte, Geräte die empfindlich auf elektromagnetische Strahlung reagieren, Maschinen, Persönliche Schutzausrüstungen, Nichtselbsttätige Waagen, aktive implantierbare medizinische Geräte, Gasverbrauchseinrichtungen, Warmwasserheizkessel, Explosivstoffe für zivile Zwecke, Medizinprodukte, Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen, Sportboote, Aufzüge, Niederspannungserzeugnisse, Druckgeräte, In-Vitro-Diagnostika, Radio- und Telekommunikationsendeinrichtungen, Seilbahnen für den Personenverkehr. zeigt an, dass das so markierte Produkt die grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinien erfüllt und ein vorgeschriebenes Verfahren zur Erlangung dieses Zeichens durchlaufen hat.
Die Richtlinien enthalten keine technischen Details. Der Hersteller kann selber entscheiden, mit welchen Lösungen er die grundlegenden Anforderungen der Richtlinien erfüllen will. Er kann dabei auch auf harmonisierte europäische NormenAls Normen werden meistens Regeln der Technik bezeichnet. Normen gibt es aber auch in anderen Bereichen; im Rechnungswesen bspw. sind die International Accounting Standards (IAS) von Belang. Normen fördern die Rationalisierung, ermöglichen die Qualitätssicherung, dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit, vereinheitlichen Prüfmethoden etwa im Umweltschutz und erleichtern generell die Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Normen fördern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. In der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erleichtert die Anwendung harmonisierter Normen den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (CE-Kennzeichnung) für eine grosse Zahl von Industrieprodukten. Normen werden nicht vom Staat erlassen, sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen: Wirtschaft, Konsumenten, Verwaltung, Wissenschaft. Ihre Vertreter investieren Zeit und Know-how in die Schaffung von Normen - im eigenen Interesse wie auch im Interesse der Allgemeinheit.
Es gibt Schweizer Normen (SN), Europäische Normen (EN), Internationale Normen (ISO und IEC) und so genannte Werksnormen. Das schweizerische Normenwerk (weit über 10'000 Dokumente aus allen Branchen und Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft) wird von der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) betreut. zurückgreifen. Die Anwendung solcher Normen erleichtern den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinien. Die CE-Kennzeichnung gilt nicht als Qualitäts- oder Herkunftszeichen, sondern ist ein reines Verwaltungszeichen, welches den Behörden signalisiert, dass das markierte Produkt frei im EU-Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden darf.
In der Schweiz wird die CE-Kennzeichnung nicht verlangt. Technische Einrichtungen und Geräte aber, die aus der Schweiz in die EU (und den EWR) exportiert werden und in den Geltungsbereich von EU-Richtlinien fallen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Für die meisten Produkte kann der Hersteller die Konformitätsbewertung selber durchführen und mit einer abschliessenden schriftlichen Erklärung, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dient, sein Produkt für konform erklären. In bestimmten Fällen ist jedoch der Beizug eines Prüflabors oder eines Testinstituts, einer so genannten benannten Stelle, zwingend.
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