Bau- und Montageleistungen in den Nachbarländern, Spanien und Polen

Von Arbeitsgenehmigung bis Sozialversicherung: Woran Sie bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten denken müssen. Seit Inkrafttreten der bilateralen VerträgeVerträge sind in der internationalen Geschäftstätigkeit noch wichtiger als sie ohnehin schon sind. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze, Rechtssprechung, aber oft auch des kulturell bedingten, unterschiedlichen Rechtsverständnisses kann der Ausarbeitung von «guten» Verträgen kaum genügend Aufmerksamkeit gewidmet werden. Als nützlich hat sich insbesondere für wenig erfahrene Unternehmen die Verwendung von Musterverträgen erwiesen. zwischen der Schweiz und der EU ist es für schweizerische Firmen einfacher geworden, Bau-, Nebenbau- oder Montageleistungen in der EU zu erbringen. Trotzdem ist nach wie vor mit einigen bürokratischen Fallstricken zu rechnen.

Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die Bestimmungen in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und Polen. Da sich die Vorschriften in den EU-Ländern unterscheiden, ist es zu empfehlen, sich frühzeitig zu informieren.

Direkter Zugang zu Expertenwissen

export! jetzt kostenlos abonnieren

Ich habe die Datenschutzhinweise unter www.osec.ch/datenschutzhinweise gelesen und akzeptiert.

Jetzt Osec-Mitglied werden!

Werden Sie bei uns Mitglied und profitieren Sie.

 

Osec Mitgliedschaft: gemeinsam erfolgreich - weltweit.

 

Jetzt Mitglied werden!

Autor

Consultant Europe
+41 44 365 58 88