Aufschwung in Lateinamerika

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Man hört sie immer öfter, all die Abkürzungen und Ländernamen im Zusammenhang mit Lateinamerika: Mercosur, CAN (Andengemeinschaft), den BRIC-Staat Brasilien und andere aufstrebende Volkswirtschaften wie Chile oder Kolumbien. Der latein- bzw. südamerikanische Wirtschaftsraum ist denn auch Gegenstand der Länderberatung Lateinamerika, die vom 10. und 11. Mai sowie am 13. Mai 2011 durchgeführt wird.

Geografisch gesehen hat man den Eindruck der Ferne, doch (export-)wirtschaftlich rücken die Ökonomien Lateinamerikas aus Schweizer Sicht immer näher. Die meisten Länder im lateinamerikanischen Raum werden ihrem Wachstumspotenzial gerecht oder übertreffen es sogar. Grund genug in persönlichen Beratungsgesprächen anlässlich der Länderberatung vom 10. und 11. und vom 13. Mai 2011 einen genauen Blick auf die vielfältigen Geschäftsmöglichkeiten südlich der USA zu werfen.

Lateinamerika im Allgemeinen und Südamerika im Speziellen stehen vermehrt im Rampenlicht. – Zu Recht, denn das Wachstum in diesen Wirtschaftsräumen ist beachtlich. Mehr noch, inzwischen geniesst man sogar das etwas zweifelhafte Privileg einer Überhitzungswarnung, wie sie kürzlich IWF-Direktor  Dominique Strauss-Kahn äusserte. Doch seine Warnung war zugleich mit der positiven Feststellung verbunden, dass die meisten lateinamerikanischen Volkswirtschaften ihr Wachstumspotenzial ausschöpfen oder sogar übertreffen.

Wachstum – wie teilhaben?

Der Ausblick auf anhaltendes Wachstum ist ohne Zweifel gegeben. Und gerade in Verbindung mit Brasilien bevorzugen heute schon viele den zuweilen etwas überstrapazierten Begriff des Wirtschaftsbooms. Doch es lohnt sich, den Blick auch auf andere vielversprechende Länder zu werfen. Auch auf handels- und fiskalpolitischer Ebene tut sich einiges. Unter anderem bestehen inzwischen FreihandelsabkommenFreihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen.
mit Peru, Kolumbien, Chile und Mexiko. Ausserdem wurde 2010 ein DoppelbesteuerungsabkommenDoppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Einkünfte und Vermögenswerte in zwei Ländern besteuert werden. Durch DBA wird insbesondere die Benachteiligung unserer Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten vermieden. Die Schweiz hat mit allen bedeutenden industrialisierten Ländern Abkommen abgeschlossen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Die Abkommen regeln die internationalen Steuersachverhalte wie Befreiung der Gewinne aus Betriebsstätten im Partnerstaat, Rückforderungen der Quellensteuer und Besteuerung der Lizenzgebühren.

Im Kampf gegen “Steueroasen“ hat die Organisation G-20 am 2. April 2009 unser Land auf die „graue Liste“ gesetzt. Schon zuvor gingen Kritik und Drohungen verschiedener Staaten an die Adresse der Schweiz im Zusammenhang mit der Frage des Informationsaustausches in Steuerfragen. Bereits am 13. März 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen und den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage mit anderen Ländern ausbauen will. Der Bundesrat hatte in Folge Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere mit OECD-Staaten, aufgenommen. Am 25. September 2009 unterschrieb die Schweiz ein DBA mit Katar. Innerhalb eines halben Jahres - zwischen März und September 2009 – hatte die Eidgenossenschaft zwölf DBA nach Kriterien der OECD mit erweiterter Amtshilfe unterschrieben. Im Gegenzug wurde unser Land von der „grauen Liste“ der OECD gestrichen.

Doppelbesteuerungsabkommen unterstehen gemäss Bundesverfassung nicht dem fakultativen Referendum, wenn sie gegenüber früher geschlossenen Verträgen keine wichtigen Zusatzverpflichtungen beinhalten. Diese Regelung soll nach dem eventuellen Referendum wegen der zwischen März und September 2009 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen für die weiteren Abkommen wieder gelten, teilte der Bundesrat mit.

Die Übersicht aller von der Schweiz abgeschlossenen DBA sowie aktuelle Informationen sind auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufbar.
mit Uruguay unterzeichnet. Weitere werden derzeit verhandelt.

Erleichterter Markteintritt

Es sind gerade auch die Freihandelsabkommen, die für den Markteintritt eine entscheidende Rolle spielen.  Natürlich haben bei Exportentscheidungen auch Faktoren wie politische Stabilität und Wirtschaftsfreundlichkeit viel Gewicht. Das Zusammenspiel all dieser Elemente hat zu einer spürbaren Zunahme des Interesses geführt. Dazu Thomas Foerst, Osec Consultant Latin America: «Wir haben in den letzten achtzehn Monaten vermehrt Anfragen in Bezug auf Länder wie Brasilien, Chile, Peru und Kolumbien verzeichnet.» Der Osec-Berater für Lateinamerika wird im Rahmen der Länderberatung Lateinamerika auch gerne Fragen im persönlichen Beratungsgespräch beantworten.

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Thomas Foerst, Consultant Latin America, antwortet im Interview auf Fragen zu aktuellen Themen rund um lateinamerikanische Länder. Dabei zeigt sich, dass nicht nur Wachstumsmotoren wie Brasilien interessant sind, sondern auch Chile, Peru und Kolumbien, die sich alle auf dem Radar von Schweizer KMU befinden. Auch für direkte Fragen steht Thomas Foerst gerne zur Verfügung – zum Beispiel an der Länderberatung Lateinamerika, die am 10. und 11. Mai sowie am 13. Mai 2011 stattfindet. Mehr »

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